In Zukunft soll die AfD in Baden-Württemberg vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Die Landes-AfD werde fortan als Beobachtungsobjekt eingestuft, kündigte Innenminister Thomas Strobl am Donnerstag bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2021 in Stuttgart an. Die AfD als Gesamtpartei wird bereits vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet.
Laut Beate Bube, Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, gibt es »ausreichende Anhaltspunkte für eine Beobachtung als Verdachtsfall«. Eine solche Einstufung ziele darauf ab, bewerten zu können, welchen Einfluss ganz klar extremistisch ausgerichtete Lager wie beispielsweise der aufgelöste »Flügel« innerhalb der Landes-AfD hätten, so Bube.
Bisher wurden im Südwesten die AfD-Nachwuchsorganisation »Junge Alternative« und der rechtsnationale »Flügel« der Partei nachrichtendienstlich beobachtet. Diese hätten allerdings einen »nennenswerten strukturellen Einfluss auf die Gesamtpartei im Landesverband Baden-Württemberg«, sagte Bube.
Die Einstufung des gesamten AfD-Landesverbandes als Verdachtsfall könne auch Folgen für Beamte haben, sagte Innenminister Strobl. Eine Mitgliedschaft in der AfD könne nun »ein Anhaltspunkt sein, dass jemand nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht«.
Deshalb sei eine AfD-Mitgliedschaft mit dem Beamtenstatus »inkompatibel«. Dies spiele bei Neueinstellungen eine Rolle, könne aber auch Auswirkungen auf bereits verbeamtete Menschen haben, kündigte Strobl an. Wichtig sei jedoch, dass bei einer AfD-Mitgliedschaft von Beamten jeder Fall einzeln geprüft, begründet und entschieden werde. epd