Das Landgericht Münster hat den Prozess gegen einen ehemaligen KZ-Wachmann wegen des schlechten Gesundheitszustands des 95-Jährigen eingestellt. Das Gericht schloss sich der Einschätzung des medizinischen Gutachtens an, dass der herzkranke Mann dauerhaft verhandlungsunfähig sei.
Der Mann sei wegen seiner massiven körperlichen und kognitiven Einschränkungen nicht mehr in der Lage, dem Inhalt einer Hauptverhandlung zu folgen und seine Interessen hinreichend wahrzunehmen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. (AZ: 12 c E - 31. 80)
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat er von der Ermordung von Häftlingen gewusst und »willentlich gefördert«.
BESCHWERDE Die Erkrankungen seien nach Einschätzung des Gutachters nicht therapierbar, erklärte das Gericht. Der Gesundheitszustand wird sich nach Überzeugung der Kammer nicht mehr verbessern. Der Mann leidet den Angaben zufolge an einer Niereninsuffizienz sowie einer schweren Herzerkrankung.
Die Einstellungsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sie kann mit einer Beschwerde angefochten werden. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte dem ehemaligen KZ-Wachmann Beihilfe zum Mord in mehreren hundert Fällen vorgeworfen.
Der Prozess war wegen des schlechten Gesundheitszustandes des 95-Jährigen bereits im Dezember abgebrochen worden. Der Angeklagte sei seither wiederholt in ein Krankenhaus eingeliefert worden, erklärte das Gericht. Ein vom Gericht hinzugezogener medizinischer Sachverständiger habe den Mann eingehend untersucht und ein schriftliches medizinisches Gutachten vorgelegt.
WACHDIENST Der Angeklagte war nach Angaben des Gerichts von Juni 1942 bis Herbst 1944 für die Bewachung des Lagers Stutthof bei Danzig und die Beaufsichtigung von Arbeitskommandos außerhalb des Lagers zuständig.
Der ehemalige SS-Mann hatte vor Gericht eine individuelle Schuld an Tötungen im KZ bestritten.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat er von der Ermordung von Häftlingen gewusst und diese durch seine Tätigkeit im Wachdienst »willentlich gefördert«. Der ehemalige SS-Mann hatte vor Gericht eine individuelle Schuld an Tötungen im Konzentrationslager bestritten.
ZUSTÄNDE Nach Angaben der israelischen Gedenkstätte Yad Vashem wurden in Stutthof mindestens 65.000 Menschen ermordet. Sie wurden erschlagen, zu Tode gequält, erschossen, erhängt, durch Benzin‐ und Phenolinjektionen getötet, in Gaskammern und abgedichteten Zugwaggons mittels Zyklon B ermordet.
Viele starben auch infolge elender Zustände: Im Lager herrschten mangelhafte hygienische Verhältnisse, unzureichende Nahrung, schwerste körperliche Zwangsarbeit, ungenügende Unterbringung, und es gab keine den Witterungsverhältnissen halbwegs angemessene Kleidung. ja/epd