Für jüdische Vertriebene aus der Ukraine gelten jetzt vereinfachte Zuwanderungsregelungen. Dies hat der Zentralrat der Juden gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Ländern vereinbart.
Damit soll sichergestellt werden, dass die jüdische Zuwanderung trotz des Krieges in der Ukraine weiterhin möglich ist. Einer Mitteilung des Zentralrats zufolge ist die geänderte Anordnung am heutigen Freitag erlassen worden.
umsetzung Zentralratspräsident Josef Schuster erklärte, er sei Bundesinnenministerin Faeser und den Ländern für die rasche und unkomplizierte Umsetzung der geänderten Anordnung sehr dankbar: »Für viele Juden aus der Ukraine ist Deutschland jetzt ein sicherer Zufluchtsort und vielleicht eine neue Heimat. Das ist angesichts der deutschen Geschichte keine Selbstverständlichkeit.«
Doch Deutschland komme seiner historischen Verantwortung nach und öffne seine Türen für jüdische Vertriebene, so Schuster. »In unseren jüdischen Gemeinden finden die Menschen, die gerade alles verloren haben, Unterstützung und Aufnahme. Die jüdische Gemeinschaft in Deutschland ist froh, diesen Beitrag leisten zu können.«
Im Unterschied zum bisherigen Verfahren können Juden aus der Ukraine Anträge auf Zuwanderung jetzt auch in Deutschland stellen. Bisher musste dies im Herkunftsland bei der Deutschen Botschaft geschehen. Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine ist das jedoch nicht mehr umsetzbar. Auch bereits laufende Anträge können seitdem nicht mehr in der Ukraine bearbeitet werden.
»In unseren jüdischen Gemeinden finden die Menschen, die gerade alles verloren haben, Unterstützung und Aufnahme.«
Zentralratspräsident Josef Schuster
Menschen jüdischer Abstammung aus der Ukraine können einen Antrag auf jüdische Zuwanderung direkt in Deutschland bei der örtlichen Jüdischen Gemeinde stellen. Die Gemeinde nimmt die Anträge entgegen und leitet sie zur Prüfung weiter. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die jüdische Zuwanderung erfüllt sind, trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Die Antragsteller müssen am 24. Februar 2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine gehabt haben, ukrainische Staatsangehörige sein oder sich zu Kriegsbeginn rechtmäßig beziehungsweise mit einem gültigen Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben. Ihre jüdische Abstammung müssen sie mit Originaldokumenten belegen. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung müssen die Antragsteller weder eine positive Integrationsprognose vorweisen noch Deutschkenntnisse haben. ja