AfD

Verdachtsfall vor Gericht

Björn Höcke, Vorsitzender der Thüringer AfD Foto: picture alliance/dpa/AFP Pool

Thüringens AfD-Chef Björn Höcke hat am Dienstag vor dem Landgericht Halle seine Unschuld beteuert. Er habe nicht gewusst, dass die Parole »Alles für Deutschland« eine Losung der SA war, als er sie 2021 in einer Rede bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg benutzte, sagte er. Das nahm Richter Jan Stengel dem Geschichtslehrer nicht ab.

»Das Gericht muss sich alles anhören, aber nicht alles glauben. Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt«, sagte er zu Höcke und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro.
Das Urteil von Halle war nicht das einzige, das der »Alternative für Deutschland« diese Woche juristisches Ungemach einbrachte.

In Münster gab das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sein lange erwartetes Votum zu AfD-Klagen gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ab. Die Partei hatte sich dagegen gewehrt, dass das BfV die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten »Flügel« und die Jugendorganisation »Junge Alternative« als »rechtsextremistischen Verdachtsfall« einschätzen darf.

In zweiter Instanz angestrengte Klagen der AfD erfolglos

Alle drei von der AfD in zweiter Instanz angestrengten Klagen dagegen blieben erfolglos. Die obersten NRW-Verwaltungsrichter ließen keinen Zweifel daran, dass sie die vom Verfassungsschutz vorgetragenen Argumente für eine Beobachtung der AfD für stichhaltig ansehen. Es lägen ausreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde und auch gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien.

Konkret bezog sich der 5. Senat des Gerichts auf Pläne einzelner AfD-Politiker, deutschen Staatsbürgern mit Migrations­hintergrund nur einen Rechtsstatus zweiter Klasse zuzuerkennen. Das sei eine verfassungswidrige Diskriminierung aufgrund der Abstammung und ein Verstoß gegen die Menschenwürde.

Den Vorwurf, der Verfassungsschutz werde von der Regierung politisch instrumentalisiert, wiesen die Richter zurück.

Herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen seien in der AfD gang und gäbe, so das BfV. Es würden Forderungen aufgestellt, die sich gegen die gleichberechtigte Religionsausübung von Muslimen richteten. Darüber hinaus gebe es »Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen« in der Partei, allerdings, so die Richter einschränkend, »nicht in der Häufigkeit und Dichte«, wie dies vom BfV unterstellt werde. Das OVG betonte zwar, dass bislang nur Verdachtsmomente und keine gerichtlich festgestellten Nachweise für verfassungsfeindliche Umtriebe vorlägen. Die grundsätzliche Einstufung der AfD als »Verdachtsfall« beanstandete es aber nicht.

Zeitliche Begrenzung für Einstufung als »rechtsextremistischer Verdachtsfall«

Die Einstufung als »rechtsextremistischer Verdachtsfall« unterliege jedoch einer zeitlichen Begrenzung. Entweder die Erkenntnisse verdichteten sich zur Gewissheit, was dann unweigerlich zur Hochstufung zum »Beobachtungsfall« führe, oder sie würden entkräftet. In diesem Fall müsste die Beobachtung beendet werden.

Auch den Vorwurf, der Verfassungsschutz werde von der Regierung politisch instrumentalisiert, wiesen die Richter zurück. Was führende AfD-Politiker nicht davon abhielt, ihn umgehend zu wiederholen. Der Parteivorsitzende Tino Chrupalla wetterte gegen eine angebliche »politische Motivation«, die Vizevorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Beatrix von Storch, sprach von einem »Unrechtsurteil« und stellte gar die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands infrage.

Der Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, nannte das Urteil hingegen einen »schönen und wichtigen Erfolg für das BfV und den Verfassungsschutz-Verbund der Länder«, auch wenn im Bereich der Demokratiefeindlichkeit nicht alle Belege des BfV das Gericht überzeugt hätten.

Für den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, war das Urteil keine Überraschung: »Teile der AfD sind regelrecht von rechtsex­tremem Gedankengut durchsetzt. Unsere Demokratie muss wehrhaft gegen ihre Feinde sein«, so Schuster.

Meinung

Wenn deutsche Ex-Diplomaten alle antiisraelischen Register ziehen

Deutschland darf nicht länger schweigen? Eine Erwiderung von Daniel Neumann auf den vielsagenden »FAZ«-Gastbeitrag ehemaliger Botschafter

von Daniel Neumann  18.04.2025

Einspruch

Niemals vergessen!

Eva Umlauf will nicht hinnehmen, dass immer mehr Deutsche einen Schlussstrich unter die NS-Zeit ziehen möchten

von Eva Umlauf  18.04.2025

Meinung

Der verklärte Blick der Deutschen auf Israel

Hierzulande blenden viele Israels Vielfalt und seine Probleme gezielt aus. Das zeigt nicht zuletzt die Kontroverse um die Rede Omri Boehms in Buchenwald

von Zeev Avrahami  18.04.2025

Kommentar

Bis zuletzt wollte Mustafa A. aus Lahav Shapira einen Täter machen

Dem Täter tue es leid, dass sein Angriff »instrumentalisiert wird, um jüdischen Bürgern Angst einzuflößen«. Ein unverfrorener Satz

von Nils Kottmann  17.04.2025

Berlin

Drei Jahre Haft für Mustafa A.

Der Prozess gegen den Angreifer von Lahav Shapira ist am Donnerstag zu Ende gegangen. Das Amtsgericht Tiergarten ging von einem antisemitischen Motiv aus und sprach den Täter der gefährlichen Körperverletzung schuldig

 17.04.2025

Berlin

100 Strafverfahren nach Besetzung der Humboldt-Universität

Die Polizei ermittelt unter anderem wegen Hausfriedensbruch und Volksverhetzung. Während der Besetzung sollen Aktivisten mutmaßlich Urin aus einem Fenster geschüttet haben

 17.04.2025

Analyse

Kleinster gemeinsamer Nenner

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht kaum Konkretes über Israel und den Kampf gegen Antisemitismus

von Michael Thaidigsmann  17.04.2025

Berlin

Weitere Zeugenvernehmungen im Prozess gegen Angreifer auf Lahav Shapira

Der Prozess gegen Mustafa A. am Amtsgericht Tiergarten geht weiter. Noch ist unklar, ob am heutigen Donnerstag das Urteil bereits gefällt wird

 17.04.2025

Sebnitz

»Keine Hakennasen«: Jobanzeige eines Dachdeckers sorgt für Empörung

Die Stadtverwaltung der sächsischen Kreisstadt hat gegen den Urheber einer Anzeige im Amtsblatt Strafantrag gestellt

 17.04.2025 Aktualisiert