Berlin

Verbot vertagt

Dreist präsent: Hisbollah-Anhänger bei der jährlichen Al-Quds-Demonstration in Berlin (2015) Foto: imago/Christian Mang

Die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch verwechselte am Pult des Bundestages die Hisbollah mit der Hamas, um am Ende ihrer Rede für ein Verbot der libanesischen Terrororganisation durch das deutsche Parlament zu werben: »Wir wollen wissen, ob Sie dafür oder dagegen sind. Sagen Sie uns, auf welcher Seite Sie stehen.«

Es gibt also gute Gründe, daran zu zweifeln, ob es der AfD-Fraktion bei ihrer parlamentarischen Initiative, die Hisbollah in Deutschland zu verbieten, wirklich um den Kampf gegen die Hisbollah ging.

INNENAUSSCHUSS Doch auch, wenn PR in eigener Sache der Grund für den Antrag war, den die AfD am Donnerstag ins Parlament eingebracht hatte – die Argumente für ein Verbot, die von Storch nannte, waren nicht falsch: Sie zitierte Hisbollah-Funktionäre mit Parolen wie »Israel ist wie Krebs, der ausgerottet werden muss«, beschrieb die jährlichen antisemitischen Szenen beim Al-Quds-Marschs in Berlin, sagte, die Hisbollah nutze Deutschland, um sich zu finanzieren, und warf der Bundesregierung vor, den politischen Arm der Hisbollah in Deutschland wegen der Hoffnung gewähren zu lassen, dass man so nicht selbst ins Fadenkreuz der Terroristen gerate. Die von der Bundesregierung gemachte Unterscheidung zwischen Miliz und Politik lehnte von Storch ab: »Beide Arme gehören zum selben Körper.«

Am Donnerstag fiel im Bundestag noch keine Entscheidung über den Antrag, er wurde in den Auswärtigen- und den Innenausschuss überwiesen. Viele Redner, etwa Marian Wendt (CDU/CSU), verwiesen auf die Doppelbödigkeit, dass ausgerechnet die AfD sich gegen den Judenhass der Hisbollah echauffiere. Und der FDP-Abgeordnete Benjamin Strasser sagte: »Es ist legitim, darüber zu diskutieren, die Hisbollah zu verbieten. Es ist nicht legitim, dass ausgerechnet die AfD sich als Vorreiterin des Existenzrechts Israels geriert.«

Selbst die Hisbollah gibt zu,
dass es keine getrennten
Flügel gibt.

Marian Wendt verwies zudem darauf, dass die Hisbollah bereits überwacht wird. Auch Uli Grötsch (SPD) erklärte, er sei weit davon entfernt, die Hisbollah zu verteidigen, aber die AfD wolle mit ihrem Antrag nicht den Judenhass bekämpfen, sondern den Islamhass schüren. Selbstverständlich sei ein Verbot der Hisbollah erforderlich, aber: »Vereinsverbote sind keine Lappalie, seien Sie froh, dass die Verbotshürden in Deutschland so hoch sind!«

Allerdings sind Vereinsverbote gar nicht so selten. Durch den Bund wurden sie bereits insgesamt 39-mal ausgesprochen, durch Länder noch häufiger. Um einen Verein zu verbieten, genügt es, wenn dieser gegen Strafgesetze verstößt oder sich »gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung« richtet, heißt es beim Bundesinnenministerium (BMI).

2014 verbot das BMI etwa den Verein »Waisenkinderprojekt Libanon« – weil er Spenden für die Hisbollah sammelte. Der CDU-Abgeordnete Wendt lobte damals, dass man mit einem Verbot »Clanstrukturen und Netzwerke aufklären« könne. Doch dieses Verbot blieb bezogen auf die Anti-Hisbollah-Maßnahmen eine Ausnahme: Vom Al-Quds-Marsch zu kriminellen Clans und obskuren Moscheegemeinden – die Organisation ist präsent und profitiert davon, dass sie nicht verboten ist.

LIBANON Im Bundestag verwiesen viele Redner auch auf die Rolle, die die Hisbollah im Libanon spielt. Deutschland brauche Stabilität im Zedernstaat, sagte Uli Grötsch, »und dort ist die Hisbollah ein wichtiger Faktor«. Der Grünen-Abgeordnete Omid Nouripour wies zu Beginn seiner Rede auf die Bedrohung Israels durch die Hisbollah hin: 130.000 Raketen hatte die Organisation auf Israel gerichtet, über Tunnelsysteme versuche sie, das Land anzugreifen. Verbote einzelner Vereine der Hisbollah, eine Kontrolle der Finanzströme und mehr Überwachung seien richtig, sagte Nouripour, aber ein komplettes Verbot sei keine Lösung: »Die Hisbollah ist eine gesellschaftliche Realität im Libanon. Was hier gefordert wird, schwächt die innerschiitische Opposition.«

Einzelne Länder stufen die Hisbollah als Terrororganisation ein: Neben Israel und den USA ist dies Kanada.

Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) sprach sich – wie viele andere Redner auch – prinzipiell für ein Verbot der Hisbollah aus, aber nicht im nationalen Alleingang. Eine gemeinsame europäische Linie sei wichtig.

Neu sind Versuche, die Hisbollah zu verbieten, nicht. 2004 hatte die UNO in ihrer Resolution 1559 faktisch eine Auflösung des militärischen Arms der Hisbollah verlangt. Seit 2005 versucht die sogenannte Anti-Hisbollah-Allianz, manchmal auch »Allianz des 14. März« genannt, ebenfalls die Hisbollah zur Abgabe ihrer Waffen zu zwingen.

EUROPA 2005 stellte das Europäische Parlament fest, dass es »eindeutige Beweise für terroristische Aktivitäten der Hisbollah« gab. Nach sicheren Hinweisen, wonach die Hisbollah hinter einem Anschlag in Bulgarien auf einen von Israelis genutzten Touristenbus stand, rückte die EU zwar nicht die Gesamtorganisation, wohl aber die Miliz, also den militärischen Arm, auf die »Terrorliste«. Die Hisbollah selbst hat mehrfach die Existenz zweier Flügel zurückgewiesen.

Einzelne Länder stufen die Hisbollah als Terrororganisation ein: Neben Israel und den USA ist dies Kanada. Verboten ist die Organisation in den Niederlanden und seit wenigen Monaten in Großbritannien. Der deutsche Verfassungsschutz bewertet die Hisbollah als islamistisch, nicht aber als terroristisch. Verstärkt wurden die Bemühungen, die Hisbollah auch in Deutschland zu verbieten, seit 2017. Da hatten sich deutsche und israelische Parlamentarier mit einem Schreiben an den damaligen Innenminister Thomas de Maizière gewandt – freilich ohne Erfolg.

Auch der Zentralrat der Juden hatte schon des Öfteren ein Verbot hierzulande gefordert. »Vom Iran großzügig finanziert, stellt die Hisbollah in ihrer Gänze eine Bedrohung für die gesamte Welt dar«, hatte Zentralratspräsident Josef Schuster noch Ende Mai gesagt, »eine Fortsetzung der Unterscheidung zwischen ihren einzelnen Flügeln wäre fahrlässig und sollte daher schnellstens berichtigt werden.«

Nun beraten die Ausschüsse über das mögliche Verbot.

Meinung

Wenn deutsche Ex-Diplomaten alle antiisraelischen Register ziehen

Deutschland darf nicht länger schweigen? Eine Erwiderung von Daniel Neumann auf den vielsagenden »FAZ«-Gastbeitrag ehemaliger Botschafter

von Daniel Neumann  18.04.2025

Einspruch

Niemals vergessen!

Eva Umlauf will nicht hinnehmen, dass immer mehr Deutsche einen Schlussstrich unter die NS-Zeit ziehen möchten

von Eva Umlauf  18.04.2025

Meinung

Der verklärte Blick der Deutschen auf Israel

Hierzulande blenden viele Israels Vielfalt und seine Probleme gezielt aus. Das zeigt nicht zuletzt die Kontroverse um die Rede Omri Boehms in Buchenwald

von Zeev Avrahami  18.04.2025

Kommentar

Bis zuletzt wollte Mustafa A. aus Lahav Shapira einen Täter machen

Dem Täter tue es leid, dass sein Angriff »instrumentalisiert wird, um jüdischen Bürgern Angst einzuflößen«. Ein unverfrorener Satz

von Nils Kottmann  17.04.2025

Berlin

Drei Jahre Haft für Mustafa A.

Der Prozess gegen den Angreifer von Lahav Shapira ist am Donnerstag zu Ende gegangen. Das Amtsgericht Tiergarten ging von einem antisemitischen Motiv aus und sprach den Täter der gefährlichen Körperverletzung schuldig

 17.04.2025

Berlin

100 Strafverfahren nach Besetzung der Humboldt-Universität

Die Polizei ermittelt unter anderem wegen Hausfriedensbruch und Volksverhetzung. Während der Besetzung sollen Aktivisten mutmaßlich Urin aus einem Fenster geschüttet haben

 17.04.2025

Analyse

Kleinster gemeinsamer Nenner

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht kaum Konkretes über Israel und den Kampf gegen Antisemitismus

von Michael Thaidigsmann  17.04.2025

Berlin

Weitere Zeugenvernehmungen im Prozess gegen Angreifer auf Lahav Shapira

Der Prozess gegen Mustafa A. am Amtsgericht Tiergarten geht weiter. Noch ist unklar, ob am heutigen Donnerstag das Urteil bereits gefällt wird

 17.04.2025

Sebnitz

»Keine Hakennasen«: Jobanzeige eines Dachdeckers sorgt für Empörung

Die Stadtverwaltung der sächsischen Kreisstadt hat gegen den Urheber einer Anzeige im Amtsblatt Strafantrag gestellt

 17.04.2025 Aktualisiert