Knapp zwei Monate nach seinem spektakulären Auftritt im Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann im KZ Stutthof hat ein amerikanischer Zeuge seinen Antrag auf Nebenklage-Zulassung zurückgezogen. Das gab der beigeordnete Anwalt des Zeugen Moshe Peter Loth am Montag vor dem Landgericht Hamburg bekannt.
»Wir begrüßen die Entscheidung, dass Herr Loth seinen Nebenklageantrag zurückgenommen hat«, sagte die Vorsitzende Richterin dazu. Der Nebenklagevertreter hatte damit einer Entscheidung des Gerichts vorgegriffen.
Aus dem Bericht ging hervor, dass die Angaben des Zeugen und Nebenklägers zu seinem Leben zumindest teilweise nicht stimmen können.
Die Jugendkammer hatte nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins »Der Spiegel« die Glaubwürdigkeit des 76-Jährigen prüfen lassen. Aus dem Bericht ging hervor, dass die Angaben des Zeugen und Nebenklägers zu seinem Leben zumindest teilweise nicht stimmen können.
So hatte Loth vor Gericht gesagt, er sei als Säugling mit seiner jüdischstämmigen Mutter in dem Konzentrationslager bei Danzig interniert gewesen und habe dort auch eine Häftlingsnummer eintätowiert bekommen.
»Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass tatsächlich nur in Auschwitz Häftlingsnummern eintätowiert wurden«, sagte die Richterin. Die Kammer sehe den Vortrag des Zeugen deshalb als »nicht so besonders glaubwürdig« an. Nach Recherchen des »Spiegel« gibt es auch keine Hinweise auf jüdische Vorfahren Loths. Dieser hatte zum Schluss seiner Aussage bei dem Prozess erklärt, er vergebe dem Angeklagten, und ihn unter Tränen umarmt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 93-Jährigen Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen vor.
Angeklagt ist ein ehemaliger Wachmann in dem Konzentrationslager bei Danzig. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 93-Jährigen Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen vor. Er soll im KZ Stutthof zwischen dem 9. August 1944 und dem 26. April 1945 »die heimtückische und grausame Tötung insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt« haben. dpa