Im Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag auf die Synagoge von Halle im vergangenen Jahr soll voraussichtlich am 22. Dezember das Urteil verkündet werden.
Das teilte das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg am Montag mit. Demnach rechnet es mit sechs weiteren Prozesstagen. Laut OLG-Plan sollen am Dienstag, Mittwoch und dem Dienstag kommender Woche die Vertreter der Nebenklage ihre Schlussvorträge halten.
Insgesamt gibt es in dem Verfahren 43 Nebenklägerinnen und Nebenkläger, darunter Besucher der Jom-Kippur-Feier in der Synagoge am 9. Oktober 2019 und der Besitzer des Kiez-Döners, in dessen Imbiss der Täter den 20-jährigen Kevin S. erschossen hatte.
Wie lange die Schlussvorträge der Nebenklage dauern, ist schwer einzuschätzen. Überlebende und Hinterbliebene haben sich der Nebenklage angeschlossen; sie werden im Prozess von 21 Anwälten vertreten. Jeder von ihnen hat das Recht zu plädieren. Bisher verhandelte das Gericht den Fall an 21 Prozesstagen.
bundesanwaltschaft Die weiteren drei Termine sind dann für das Plädoyer der Verteidigung, das letzte Wort des Angeklagten und die Urteilsverkündung vorgesehen. Als Erstes hatte Mitte November die Bundesanwaltschaft plädiert und eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung für den Angeklagten sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt.
Der Prozess läuft seit Juli vor dem OLG Naumburg, aus Platzgründen findet er jedoch in Magdeburg statt.
Der Prozess läuft seit Juli vor dem OLG Naumburg, aus Platzgründen findet er jedoch in Magdeburg statt. Am 9. Oktober 2019 hatte ein Terrorist versucht, 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle Jom Kippur feierten. Er scheiterte an der massiven Tür, erschoss daraufhin eine Passantin, später noch einen jungen Mann in einem Döner-Imbiss und verletzte weitere Menschen. Der 28-jährige Deutsche Stephan B. hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen Verschwörungstheorien begründet. dpa/epd