Das Urteil zum Angriff auf das jüdische Restaurant »Schalom« vor drei Jahren in Chemnitz wird noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe Rechtsmittel eingelegt, informierte die Sprecherin des Amtsgerichts Chemnitz, Birgit Feuring, am Donnerstag auf Anfrage. Eine genaue Begründung hierzu liege noch nicht vor.
Das Gericht habe zwar den Sachverhalt zutreffend festgestellt, teilte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit. Aber: »Die für die Tat verhangene Freiheitsstrafe ist nach hiesiger Auffassung nicht tat- und schuldangemessen.« Deswegen sei Berufung eingelegt worden.
bewährung Das Gericht hatte vorige Woche einen 30-Jährigen aus Niedersachsen wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs schuldig gesprochen. Der Deutsche wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung verurteilt. Darin ist eine frühere Verurteilung wegen Drogenhandels eingeflossen.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess eine Strafe von insgesamt einem Jahr und einem Monat ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Der Angeklagte selbst hatte vor Gericht zu den Vorwürfen beharrlich geschwiegen. dpa