Neun Monate nach Beginn des Prozesses gegen einen ehemaligen Wachmann im Konzentrationslager Stutthof will das Landgericht Hamburg am Donnerstag (11 Uhr) sein Urteil verkünden. Die Staatsanwaltschaft hat eine Jugendstrafe von drei Jahren beantragt.
»RÄDCHEN« Sie wirft dem 93 Jahre alten Angeklagten vor, durch seinen Wachdienst als SS-Mann von August 1944 bis April 1945 Beihilfe zum Mord an 5230 Menschen geleistet zu haben. Er sei ein »Rädchen der Mordmaschinerie« der Nationalsozialisten gewesen. Die Verteidigung hat Freispruch gefordert.
Die Vertreter der 40 Nebenkläger - darunter 35 Überlebende des Lagers bei Danzig - haben eine Verurteilung des Angeklagten, aber keine über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgehende Strafforderung gestellt. Einige Nebenkläger äußerten ausdrücklich den Wunsch, der 93-Jährige möge nicht inhaftiert werden.
Ein hochbetagter Stutthof-Überlebender in Israel erklärte, man solle ihm vergeben. Weil der Angeklagte zur Tatzeit erst 17 bis 18 Jahre alt war, findet der Prozess vor einer Jugendstrafkammer statt. dpa