Vor Kurzem hat das Bundessozialgericht das Berliner Landessozialgericht in der Auffassung bestätigt, dass gewisse »Wiedergutmachungsleistungen« auf das Einkommen angerechnet werden und damit den Bezug von Hartz IV mindern können. Dies hat eine Welle der Entrüstung und des Unverständnisses in der jüdischen Welt und bei jüdischen Organisationen ausgelöst.
Im vorliegenden Fall hatte sich die Familie eines Schoa-Überlebenden gegen die Kürzung ihres Hartz-IV-Anspruches gewehrt, weil die Berliner Verwaltung Teile der Entschädigungsrente auf das Haushaltseinkommen angerechnet hat.
einkommen Dass man bei der Vergabe von Sozialleistungen grundsätzlich das Einkommen berücksichtigt, ist verständlich. Unverständlich ist aber, Entschädigungsrenten zum Einkommen zu zählen. Kein Geld der Welt kann die Schrecken des Holocaust heilen, kein Geld der Welt kann den Opfern ihre Jugend, ihre Gesundheit oder ihre grausam ermordeten Familien zurückbringen. Mit einem Einkommen aus Arbeit oder aus einem Geschäft hat die Entschädigungsleistung nichts zu tun.
Mit dem Urteil entzieht das höchste Sozialgericht der Entschädigungspolitik Deutschlands die Symbolkraft. Man müsste meinen, dass gerade die höchsten Sozialrichter dieses Landes bei einer solchen Frage etwas mehr Fingerspitzengefühl besitzen. Dieselbe Frage stellt sich auch für die Berliner Verwaltung. Ein Einzelfall ist es nicht. Weltweit leben nahezu 50 Prozent der Überlebenden unterhalb der Armutsgrenze ihres Landes. Auch in Deutschland ist die Anzahl der bedürftigen Holocaust-Überlebenden mindestens so hoch.
Anstatt ihnen einen Lebensabend in Würde zu gestatten, wird ihre Entschädigungsrente für die erlittene Verfolgung herangezogen, damit die Verwaltung bei der Zahlung des Existenzminimums noch einige Euro einsparen kann. Wenn das die Gesetzeslage ist, hat der Gesetzgeber hier schnellstens Abhilfe zu schaffen.
Der Autor ist Repräsentant der Claims Conference in Deutschland.