Die Verurteilung des Synagogen-Attentäters von Halle ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss die Revisionen von zwei Nebenklägern zurück und stellte damit keine Rechtsfehler im Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (OLG) fest. (AZ: 3 StR 270/21)
HAFTSTRAFE Das OLG hatte am 21. Dezember 2020 den Rechtsterroristen und bekennenden Antisemiten wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in einer Vielzahl von Fällen und weiterer Delikte zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Er hatte am 9. Oktober 2019 versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen, um dort so viele Menschen wie möglich zu töten.
An diesem Tag begingen 51 Menschen in der Synagoge Jom Kippur. Als der Rechtsterrorist an der Tür zum Gelände der Synagoge scheiterte, tötete er auf der Straße die zufällig vorbeikommende 40-jährige Passantin Jana L. sowie später den 20-jährigen Kevin S. in einem Döner-Imbiss.
SCHUSSWECHSEL Beim anschließenden Schusswechsel mit der Polizei befand sich einer der unbeteiligten Nebenkläger neben einem Beamten. Das Oberlandesgericht hatte hier nicht festgestellt, dass der Rechtsterrorist gezielt Schüsse auch auf ihn abgegeben hatte.
Ein weiterer Nebenkläger wurde beim Aussteigen aus einer Straßenbahn verletzt, als der Attentäter mit dem Auto floh und den Mann mit dem Außenspiegel erfasste. Das wurde vom Oberlandesgericht nur als fahrlässige Körperverletzung gewertet. Versuchter Mord habe in beiden Fällen nicht vorgelegen.
Der Bundesgerichtshof sah darin keine Rechtsfehler. Da weder der Angeklagte noch die Staatsanwaltschaft oder weitere Beteiligte Revision eingelegt haben, ist das Urteil rechtskräftig. epd/ja