Die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck muss sich in Hamburg erneut vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft der 95-Jährigen Volksverhetzung in zwei Fällen vor, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Der Prozess soll am kommenden Freitag vor einer Kleinen Strafkammer am Landgericht Hamburg beginnen.
Haverbeck soll am 21. April 2015 am Rande des Lüneburger Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten gesagt haben, Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. In einem Fernsehinterview des NDR-Magazins »Panorama« verneinte sie zudem, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab.
Rechtskräftiges Urteil von 2022
Die in rechtsextremen Kreisen populäre Haverbeck war am 12. November 2015 vom Amtsgericht Hamburg zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt.
Seit Jahren müssen sich immer wieder Strafgerichte mit den Äußerungen von Haverbeck befassen. 2004 wurde sie erstmals verurteilt und erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung. Haverbeck saß wegen Holocaust-Leugnung auch bereits über zwei Jahre im Gefängnis in Bielefeld (NRW).
2022 war sie erneut wegen Volksverhetzung von einem Berliner Gericht zu einem Jahr Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Nazis ermordeten allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen. dpa