Nach dem Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hat auch die Europäische Rabbinerkonferenz (CER) das von der niedersächsischen CDU geforderte Verbot des Schächtens scharf kritisiert. Der Vorschlag sei »alles andere als koscher«, sagte CER-Generalsekretär Gady Gronich am Freitagabend in München.
Die CDU führe »hier eine scheinheilige Debatte, die einen winzigen Prozentsatz an Tieren betrifft, die in Deutschland nach religiösen Regeln geschlachtet werden, ignoriert aber im gleichen Zuge die industrielle Massentierhaltung und das Schreddern von Millionen von Küken im eigenen Land«, so Gronich weiter.
opferfest Am Mittwoch hatte die CDU-Fraktion im Landtag von Hannover beschlossen, das Schächten ganz untersagen zu wollen. Auch bei rituellen Schlachtungen aus religiösen Gründen dürfe das Tierwohl nicht in den Hintergrund treten, sagte der Fraktionsvorsitzende Dirk Toepffer. Anlass war das zu Ende gegangene islamische Opferfest. Dafür besaß ein Schlachtbetrieb in Niedersachsen eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten von höchstens 200 Schafen.
Gronich sprach von einem »Affront« gegen die in Deutschland lebenden Religionsgemeinschaften, der die bislang garantierte Religionsfreiheit torpediere. »Religiöses Schlachten ist in der gesamten EU stark reguliert und wird durch eine Vielzahl wissenschaftlicher Erkenntnisse gestützt, die zugunsten des Tierwohls sprechen.«
Zentralratspräsident Josef Schuster hatte sich zuvor am Donnerstag in einem Schreiben an die Mitglieder der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion gewandt, die sich für ein Verbot des betäubungslosen Schächtens ausgesprochen hatten. Schuster richtete an die Fraktionsmitglieder den Appell, den Beschluss rückgängig zu machen und »sich für die weitere Möglichkeit der Durchführung des betäubungslosen religiösen Schlachtens im Sinne einer grundgesetzlich gewährleisteten ungestörten Religionsausübung einzusetzen«.
Gemeinschaft Er habe »mit großer Beunruhigung« vernommen, dass der Beschluss gefasst worden sei. »Obwohl das Verbot im Hinblick auf das muslimische Opferfest gefordert wird, trifft es die jüdische Gemeinschaft im Besonderen, da im Judentum der Verzehr nicht geschächteter Tiere verboten ist«, so Schuster.
Tierwohl und Tierschutz seien Bestandteile der jüdischen Ethik, die jüdische Schlachtmethode gewährleiste, dass die Tiere bei der Tötung von jedem vermeidbaren Schmerz, Stress und Leiden verschont werden.
Der Vorstoß der Fraktion stehe in »krassem Widerspruch« zu Äußerungen der CDU-Bundesvorsitzenden Annegret Kamp-Karrenbauer, die noch vor wenigen Wochen betonte, dass jüdisches Leben zu Deutschland gehöre.
Zudem verweist Schuster darauf, dass die niedersächsische AfD im Frühjahr vergangenen Jahres gefordert habe, keine Ausnahmegenehmigungen für das Schächten mehr zu erteilen. »Diese unsägliche Allianz infolge Ihres Fraktionsbeschlusses ist Ihnen hoffentlich bewusst«, so der Zentralratspräsident.
Erklärung Die niedersächsische Landtagsfraktion hatte in einer am Mittwoch verbreiteten Erklärung darüber informiert, dass einstimmig beschlossen wurde, gegen das betäubungslose Schächten vorzugehen und das Landwirtschaftsministerium zu bitten, ein Verbot des betäubungslosen Schächtens in die Wege zu leiten.
Der Fraktionsvorsitzende Dirk Toepffer erklärte dazu: »Das Wohl unserer Mitgeschöpfe liegt uns am Herzen. Auch bei rituellen Schlachtungen aus religiösen Gründen darf das Tierwohl nicht in den Hintergrund treten.« Daher wolle die CDU-Landtagsfraktion, dass zukünftig das Schächten von Tieren nur noch erlaubt ist, wenn diese vorher betäubt wurden. Er sehe keine Notwendigkeit, Tiere aus religiösen Gründen weiter leiden zu lassen, so Toepffer.
Tierschutz Unterdessen hat auch der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, das rituelle Schlachten von Tieren in Islam und Judentum verteidigt.
»Die bislang geltende Regelung nach dem Tierschutzgesetz, die das Schächten in Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen erlaubt, stellt einen vernünftigen Ausgleich zwischen Belangen des Tierschutzes und der Religionsfreiheit dar«, sagte Klein am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Diese Regelung habe auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Der Antisemitismusbeauftragte Klein betonte: »Das Schächten gehört zum jüdischen und muslimischen Ritus. Ein solches Verbot wäre ein Angriff auf die jüdische und islamische Religion und konterkarierte die Bemühungen um den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland.«
Klein forderte die Christdemokraten in Niedersachsen »im Sinne des Schutzes kultureller und religiöser Vielfalt in Deutschland« auf, die Debatte nicht fortzusetzen. ja/kna