Aus der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages kommt Kritik an den Haftbefehlen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und seinen ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant. Diese seien »mindestens problematisch«, sagte der außenpolitische Sprecher der Fraktion, Jürgen Hardt, der Jüdischen Allgemeinen.
»Neben Zweifeln an der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs in der Sache verstört vor allem die gefühlte Gleichsetzung der demokratisch gewählten Regierung Israels und der offen terroristischen Hamas«, so Hardt.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete bemängelt, dass die Bundesregierung »wenig öffentliche Haltung« zeige. »Für uns als CDU/CSU-Fraktion wäre es unvorstellbar, dass ein demokratisch gewählter Premierminister des Staates Israels auf deutschem Boden festgenommen wird.«
Ähnlich äußerte sich der stellvertretende Unionsfraktionschef Johann Wadephul. Er kritisierte gegenüber dem »RedaktionsNetzwerk Deutschland« (RND) das »vollkommen ausbleibende Fingerspitzengefühl« des IStGH. Auch für Wadephul ist eine Umsetzung der Haftbefehle in Deutschland »unvorstellbar«.
Bundesregierung äußert sich zu Haftbefehlen
Am Freitag bezog Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) zur Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) Stellung. »Wir halten uns national, europäisch und international an Recht und Gesetz«, sagte sie im ARD-»Morgenmagazin«. Man werde jetzt genau prüfen, was das »für die Umsetzung in Deutschland« bedeute.
Gefragt, ob man Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu nun raten müsse, besser nicht nach Deutschland einzureisen, antwortete Baerbock ausweichend: »Es gilt die Unabhängigkeit der Justiz. Das gilt national, das gilt europäisch, und das gilt auch international. Das haben wir in der Vergangenheit bereits deutlich gemacht. Wir haben auch deutlich gemacht, dass wir uns an Recht und Gesetz halten.« Die Frage nach Netanjahus möglicher Verhaftung in Deutschland nannte die Außenministerin »eher theoretisch«.
Regierungssprecher Steffen Hebestreit veröffentlichte am Freitagvormittag eine Pressemitteilung. Darin heißt es, man habe die Haftbefehle »zur Kenntnis genommen«. Man werde nun »gewissenhaft prüfen«, welche Konsequenzen sich aus der Entscheidung in Den Haag ergäben. Weiteres stünde erst an, wenn ein Aufenthalt von Netanjahu oder Gallant in Deutschland absehbar sei, so Hebestreit.
Haftbefehle wegen angeblicher Kriegsverbrechen
Als Signatarstaat des Römischen Statuts, der Arbeitsgrundlage des IStGH, ist Deutschland rechtlich an die Vorgaben des Gerichts gebunden. Entsprechende Rechtsvorschriften wurden in deutsches Recht aufgenommen.
Eine Kammer des Strafgerichtshofs hatte am Donnerstag Einsprüche des Staates Israel zurückgewiesen und Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu sowie seinen früheren Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen angeblicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazastreifen erlassen.
Auch gegen den Hamas-Militärchef Mohammed Deif erlies das Gericht Haftbefehl. Deif ist allerdings seit Monaten verschollen. Israel hat ihn bereits für tot erklärt. In seinem Antrag hatte Chefankäger Karim Khan zudem zwei weiteren Hamas-Führern - Yahya Sinwar und Ismail Haniyeh – schwere Verbrechen vorgeworfen. Sie seien »verantwortlich für die Tötung Hunderter israelischer Zivilisten» am 7. Oktober 2023. Sinwar und Haniyeh wurden aber zwischenzeitlich von Israel getötet. ja