Präambeln von Verfassungen sind nur formal juristische Texte. Ihre eigentliche Funktion ist es, die nationale Identität zu bestimmen. Diejenige Ungarns ist christlich, mit ganz großem C. Die neue Verfassung, die am Montag vom Parlament in Budapest verabschiedet wurde, spricht gleich im ersten Satz der Präambel – die dort »Nationales Bekenntnis« heißt – vom »christlichen Europa«; einen Absatz später wird das Christentum als »Garant der Nation« gepriesen.
Charakter Auch die »heilige ungarische Krone« König Stephans kommt zu Ehren. Andere »religiöse Traditionen unseres Landes« werden immerhin »wertgeschätzt.« Das wird die 90.000 ungarischen Juden nur bedingt beruhigen. Demonstratives Herauskehren des »christlichen« Charakters der Nation dient traditionell dazu, die »Fremdherzigen« auszugrenzen.
In der Zeit zwischen den Weltkriegen geschah das per sozialer, später gesetzlicher Diskriminierung. Es folgte der hunderttausendfache Mord. Dieser alte Antisemitismus lebt heute wieder auf, nicht zuletzt im Umfeld der regierenden FIDESZ-Partei.
Es gab auch bessere Zeiten für Ungarns Juden. Da waren sie anerkannter Teil der Gesellschaft, als Richter, höhere Beamte, Offiziere. Das allerdings ist 100 Jahre her. Damals regierte noch Kaiser Franz Joseph. Das Zivilisationsniveau der k. u. k Monarchie muss das EU-Mitglied Ungarn sich erst noch erarbeiten.