Deutschland hat ein Thema: Talkshows, Zeitungskommentare, Internetdiskussionen, und auch der Justizminister drückt seine Zufriedenheit aus. Am Rande des Prozesses gegen einen früheren SS-Mann hat mit Eva Kor eine Auschwitz-Überlebende den NS-Tätern Versöhnung angeboten.
Damit hat Frau Kor, vorsichtig formuliert, unter Juden – bei Schoa-Überlebenden und auch in der zweiten und dritten Generation – für Irritation gesorgt. Unstrittig ist, dass sie ihr Bedürfnis nach Versöhnung individuell ausleben darf.
Wenn es ihr, die als Kind durch die Experimente des Dr. Mengele misshandelt wurde und deren engste Verwandte in Auschwitz ermordet wurden, hilft, ihre Traumatisierung zu bekämpfen, ist dagegen wenig zu sagen. Ich persönlich finde es zwar mehr als befremdlich, dass Frau Kor den SS-Mann Oskar Gröning, dem Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen vorgeworfen wird, umarmt und ihm verzeiht. Aber es ist ihre individuelle Entscheidung.
inszenierung Problematisch wird die scheinbare Versöhnung durch ihre öffentliche Inszenierung. Es ist ja nicht nur so, dass Frau Kor für ihre Versöhnung die Medien sucht. Vor allem aber wird ihr diese Öffentlichkeit geboten. Ihre Geste ist eine Steilvorlage für Teile der deutschen Mehrheitsgesellschaft, die auch 70 Jahre nach der Schoa jede Gelegenheit nutzen, ihre schuldhafte Verstrickung in die Verbrechen des Nationalsozialismus und die Vernichtung der europäischen Juden abzuwehren.
Wenn eine verfolgte jüdische Überlebende auf die psychischen Entlastungswünsche eines Täters eingeht, dann verantwortet sie einen folgenreichen symbolischen Tabubruch. Erst recht, wenn Vertreter der politischen Führung ihre Handlung als vorbildhaft bezeichnen.
Frau Kors Umarmungsgeste hat eine positive und lobende Reaktion bewirkt. Dabei wäre in diesem Fall vermutlich ein schamhaftes Wegschauen angebrachter gewesen. Wie sich die Öffentlichkeit auf Eva Kors Geste stürzt, ist unanständig und verräterisch.
Der Autor ist Professor für Interkulturelle Erziehung in Erfurt und Wissenschaftlicher Direktor der Bildungsabteilung im Zentralrat.