In Zusammenhang mit der Militäroffensive gegen die palästinensische Terrororganisation Hamas in Rafah hat der Internationale Gerichtshof im Völkermord-Verfahren gegen Israel erneut eine Anhörung angesetzt. Am Donnerstag und Freitag will sich das höchste Gericht der Vereinten Nationen mit einem Eilantrag Südafrikas befassen, teilte das Gericht in Den Haag am Dienstag mit.
Südafrika fordert unter anderem einen sofortigen Rückzug Israels aus Rafah im südlichen Gazastreifen, um einen Völkermord an Palästinensern zu verhindern. Die Lage habe sich durch die Angriffe Israels extrem verschlechtert und das Überleben der Palästinenser sei bedroht.
Tatsächlich brachte die Hamas mit dem von ihr begonnenen Krieg die Menschen in Gaza erneut in eine verzweifelte Lage. Israel wurde auch in den aktuellen Krieg hineingezogen, als palästinensische Terroristen am 7. Oktober 2023 Massaker im Süden des Landes verübten. Die israelischen Streitkräfte (IDF) kämpfen gegen Terroristen, aber nicht gegen die Zivilbevölkerung.
Südafrika hatte dennoch bereits Ende 2023 Klage gegen Israel eingereicht und dem Land die Verletzung der Völkermordkonvention vorgeworfen. Das UN-Gericht hatte in einer Eil-Entscheidung Israel zu Schutzmaßnahmen verpflichtet, um einen Völkermord zu verhindern. Außerdem müsse Israel mehr humanitäre Hilfe für die Menschen im Gazastreifen zulassen.
Legaler Arm der Hamas
Israel beschränkt die Menge der Hilfsgüter für Gaza allerdings gar nicht.
Wann das Gericht über den erneuten Eilantrag entscheiden wird, ist noch nicht bekannt. Entscheidungen dieses Weltgerichts sind bindend.
Angesichts der Eskalation um Rafah reichen die angeordneten Maßnahmen nach Ansicht Südafrikas nicht aus. Durch die Angriffe drohten für die palästinensische Bevölkerung im Gazastreifen »irreparabler Schaden« und eine »extreme Gefahr« für die humanitären Hilfslieferungen, die Grundversorgung sowie das Gesundheitssystem.
Israel bestreitet die Völkermord-Vorwürfe entschieden. Es wirft Südafrika falsche Anschuldigungen vor. Das Land agiere als legaler Arm der Hamas. Israel beruft sich auf sein Recht auf Selbstverteidigung, nachdem Terroristen der Hamas und anderer extremistischer Gruppen am 7. Oktober den Süden Israels überfallen und 1200 Menschen getötet hatten. Das Hauptverfahren zum Vorwurf des Völkermords kann sich über Jahre hinziehen. dpa/ja