Frank Lüttig hat die deutsche Justiz beim Umgang mit Judenhass scharf kritisiert. In einem Interview mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung erklärte der Generalstaatsanwalt von Celle, im Kampf gegen den Antisemitismus müssten »klare rote Linien« gezogen werden.
Er forderte einen entschiedenen Umgang mit Antisemitismus, damit es keine Lücken gebe, die Rechtsextreme ausnutzen könnten. Als Negativ-Beispiele nannte er Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Hannover und des Oberlandesgerichts Braunschweig, die Verfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung und Verharmlosung des Holocausts unlängst eingestellt hatten.
»Kein Ruhmesblatt« Auf einem Wahlplakat der rechtsextremistischen Partei »Die Rechte« zur letzten Europawahl stand : »Zionismus stoppen - Israel ist unser Unglück«. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte hier eine legitime Kritik am Staat Israel gesehen.
»Das war kein Ruhmesblatt für die Justiz«, sagte Lüttig in dem Interview. Jedem noch so schlichten Gemüt sei klar, dass der Slogan »Israel ist unser Unglück« nichts anderes bedeutet als »die Juden sind unser Unglück«.
Als zweites Beispiel führte Lüttig einen Fall an, in dem das Oberlandesgericht Braunschweig während der Corona-Pandemie geurteilt hatte, das Tragen eines gelben »Ungeimpft«-Sterns, der dem Judenstern der Nazis stark ähnelte, verharmlose nicht die Verbrechen des Holocaust. Hierzu erklärte er: »Ich halte die Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig für grundlegend falsch und geschichtsvergessen.«
Josef Schuster, der Präsident des Zentralrates der Juden, kritisiert die deutsche Justiz in diesem Zusammenhang ebenfalls regelmäßig. Sie habe »rechts, beziehungsweise in Fragen von Antisemitismus, noch immer eine Sehschwäche«, hatte er im Mai in einem Interview der »Süddeutschen Zeitung« erklärt. Es gebe viele Beispiele dafür, dass in der Justiz bewusst versucht werde, antisemitische Äußerungen harmlos zu interpretieren. im