Die baden-württembergische Landesregierung rechnet nicht mehr damit, dass der Tatverdächtige des Brandanschlags auf die Ulmer Synagoge von der Türkei ausgeliefert wird. Die Türkei lehne die Auslieferung eigener Staatsangehöriger an einen anderen Staat ausnahmslos ab, heißt es in einer Antwort des Justizministeriums auf eine Landtagsanfrage.
Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich nach Angaben des Ministeriums um einen türkischen Staatsbürger mit unbefristetem Aufenthaltstitel in Deutschland, wo er geboren wurde. Ob gegen den Mann auch ein Abschiebeverfahren eingeleitet werden kann, hängt demnach vom Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens ab.
Die Polizei hatte mit Aufnahmen einer Überwachungskamera nach dem Tatverdächtigen gefahndet und schließlich den 45-Jährigen aus Ulm identifiziert. Wenig später gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass der Mann in die Türkei gereist sei.
Die Ermittler gehen davon aus, dass er Anfang Juni aus einer Flasche eine Flüssigkeit an der Fassade der Synagoge in Ulm ausgeleert und angezündet hat. Da ein Passant damals umgehend die Feuerwehr rief, wurde der Brand schnell gelöscht. Die Fassade der Synagoge und eine Glasscheibe wurden beschädigt, verletzt wurde niemand. Die Tat hatte für große Empörung und Fassungslosigkeit in Baden-Württemberg und ganz Deutschland gesorgt.