52 Menschen feierten in der Synagoge von Halle Jom Kippur, als der Attentäter am 9. Oktober 2019 Granaten auf das Gotteshaus warf und auf die Tür schoss.
Im Gerichtsverfahren um den antisemitischen Anschlag werden am Dienstag (9.30 Uhr) die ersten drei von ihnen in den Zeugenstand gerufen. An den bisherigen sieben Prozesstagen waren neben dem Angeklagten vor allem Menschen aus dessen Umfeld und Polizisten, die in dem Fall ermittelt haben, befragt worden.
Vor dem Oberlandesgericht Naumburg läuft seit dem 21. Juli der Prozess gegen den Sachsen-Anhalter Stephan B. Die Verhandlung findet aus Platzgründen im Landgericht Magdeburg statt. Der 28 Jahre alte Angeklagte hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet versucht zu haben, in der Synagoge von Halle ein Massaker anzurichten.
Dort feierten zu dem Zeitpunkt 52 Menschen den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur. Nachdem er nicht in die Synagoge gelangt war, erschoss der Mann eine zufällig vorbeikommende 40 Jahre alte Passantin und später einen 20-Jährigen in einem Dönerimbiss.
Neben den drei Zeugen aus der Synagoge soll am Dienstag eine weitere Ermittlerin des Bundeskriminalamtes (BKA) befragt werden. Wie in der vorigen Woche soll dabei das Umfeld des Angeklagten im Mittelpunkt stehen. Mehrere Anwälte der Nebenklage hatten vorige Woche vor Gericht kritisiert, dass die bisher geladenen BKA-Ermittler viele ihrer Fragen nicht hatten beantworten können. dpa