Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hat am Mittwochvormittag auf einer Pressekonferenz im Roten Rathaus eine »Berliner Rechtspraxis zum Umgang mit Beschneidungen« vorgestellt. Sie gilt ausschließlich für die Staatsanwaltschaften im Land Berlin. Die Leitlinien sehen vor, dass religiös motivierte Beschneidungen nicht strafrechtlich verfolgt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
einwilligung Demnach müssen beide Elternteile beziehungsweise Sorgeberechtigte nach ausführlicher Aufklärung über die gesundheitlichen Risiken des Eingriffs schriftlich einwilligen. Außerdem müssten sie »die religiöse Motivation und die religiöse Notwendigkeit der Beschneidung vor Religionsmündigkeit des Kindes« nachweisen. Dies könne etwa durch eine Bestätigung der jeweiligen Religionsgemeinschaft, aber auch durch eine entsprechende eigene Erklärung der Eltern geschehen. Es gehe dabei um »das subjektive Empfinden«, der Staat habe nicht über die Religionsauslegung zu entscheiden, erläuterte Senator Heilmann dazu.
Die dritte Voraussetzung liegt in der Einhaltung fachgerechter medizinischer Standards. »Dazu gehören insbesondere die Sterilität der Umgebung sowie der medizinischen Hilfsmittel, eine größtmögliche Schmerzfreiheit und eine blutstillende Versorgung. Nach jetzigem Stand kann den Eingriff nur ein approbierter Arzt oder eine approbierte Ärztin durchführen«, heißt es in den Leitlinien.
Zentralrat Dieter Graumann, Präsident des Zentralats der Juden, begrüßte es, dass sich der Berliner Justizsenator um Rechtssicherheit in der Beschneidungsfrage bemühe. »Dieses politische Signal, dass jüdisches und muslimisches Leben hier weiter willkommen ist, wissen wir zu schätzen. Jedoch muss es auch weiterhin erlaubt sein, dass unsere fachgerecht ausgebildeten Mohalim wie bisher auch die religiöse Beschneidung an Jungen durchführen können.« Auch dürfe es Eltern mit bürokratischen Hürden nicht erschwert werden, ihr Judentum im Sinne der Religionsfreiheit frei auszuleben, sagte Graumann. »Ich hoffe, dass der Bundesgesetzgeber dies bei seinem Gesetzesentwurf berücksichtigen wird. Ich bin sehr zuversichtlich, dass dies der Fall sein wird.«
Gerade in der Frage der Einhaltung fachgerechter medizinischer Standards lassen die für das Land Berlin aufgestellten Leitlinien weiterhin Unklarheit darüber, wie etwa mit Anzeigen gegen Beschneider verfahren wird, die die übrigen Bedingungen erfüllen, aber keine Ärzte sind. In solchen Fällen erfolge gegebenenfalls eine Einzelfallprüfung, sagte Heilmann bei der Pressekonferenz. Auch Zirkumzisionen in Synagogen und Moscheen seien prinzipiell möglich, aber nur, wenn dort eine sterile Umgebung hergestellt werde.
Trotz solcher Unklarheiten ist man etwa beim Jüdischen Krankenhaus erleichtert. Dessen ärztlicher Leiter, Kristof Graf, bestätigte auf Nachfrage der Jüdischen Allgemeinen, dass die Klinik auf Basis der vorgestellten Regelung ab sofort wieder Beschneidungen durchführen werde. Er sei Senator Heilmann für das schnelle Handeln »sehr dankbar«.
übergangszeit Heilmann sagte, der vor dem Kölner Landgericht verhandelte Fall, der die jüngste Debatte ausgelöst hatte, würde mit der jetzt erlassenen Regelung in Berlin nicht strafrechtlich verfolgt werden. Man habe bis zum Zustandekommen einer – langfristig unumgänglichen – bundesweiten Regelung eine »gewisse Erleichterung » in der »schwierigen Übergangszeit« schaffen wollen. »Wir heißen muslimisches und jüdisches Leben in Berlin ausdrücklich willkommen«, betonte der CDU-Politiker, das gelte »auch für deren Religionsausübung«.
Die Berliner Regelung sei nach intensiven Gesprächen mit muslimischen Verbänden, dem Zentralrat der Juden in Deutschland, dem Berliner Landesverband des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte sowie weiteren Akteuren erarbeitet worden, betonte Heilmann.