Fast 85 Grabfelder umfasst das Verzeichnis jüdischer Friedhöfe in Mecklenburg-Vorpommern. Die wenigsten werden heute noch genutzt. Im nördlichen Bundesland an der Ostsee gibt es nur noch zwei Gemeinden: in Rostock und in der Landeshauptstadt Schwerin, zu der auch die »Gemeinde Wismarer Bürger jüdischen Glaubens« gehört.
Während es auf den israelitischen Friedhöfen aufgrund einer eigenen Friedhofsordnung keine zeitliche Begrenzung gibt, ist auf kommunalen Friedhöfen die Belegzeit begrenzt. Auch andere Regelungen gibt es: Beschränkungen von individuellen gestalterischen Wünschen, Richtlinien zur Pflege und wandelnde Bestattungskulturen. Wer seine Angehörigen beerdigen will, sieht sich oft mit einer Vielzahl von Verwaltungsproblemen konfrontiert.
SÄKULARISIERUNG Anforderungen an die Leichenschau, unterschiedliche Familienmodelle und die sich wandelnde Bestattungskultur: Das geltende Bestattungsrecht wird »den aktuellen und sich abzeichnenden gesellschaftlichen Anforderungen nicht mehr gerecht«, sagt der Abgeordnete und parlamentarische Geschäftsführer der Linken im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Peter Ritter.
Auch Bestattungen in Leichentüchern werden »ergebnisoffen« erörtert.
Aber auch die »zunehmende Säkularisierung und religiöse Vielfalt« haben ihn veranlasst, mit anderen Abgeordneten parteiübergreifend eine Initiative zur Neuordnung des Bestattungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern einzubringen. »Das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen ist reformbedürftig.«
Um genau dieser Vielfalt und den veränderten Anforderungen Rechnung zu tragen, hat der Landtag des norddeutschen Bundeslandes eine Kommission gegründet, um gemeinsam mit Vertretern der Zivilgesellschaft sowie medizinischen und juristischen Experten das gesamte Panorama von Fragestellungen zu erörtern, die mit dem Tod verbunden sind.
prüfstand Die derzeitige Qualität der ärztlichen Leichenschau steht dabei ebenso auf dem Prüfstand, betont Ritter, wie die »Aufhebung oder Lockerung des Friedhofszwangs oder die Verkürzung der Mindestruhezeit von derzeit 20 Jahren«. Und die Berücksichtigung religiöser Belange. »Auch die Möglichkeit von Bestattungen in Leichentüchern« soll in der Expertenkommission »ergebnisoffen« nach dem Willen des studierten Philosophen Ritter erörtert werden.
»Eine Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen war auch überfällig, da sich seit 1998 viel geändert hat«, stimmt Yuriy Kadnykov dem Abgeordneten Peter Ritter zu. »Eine muslimische Gemeinde gab es nicht. Auch die Präsenz der jüdischen Gemeinde wurde seitdem stärker.«
Es gibt einiges, was mit der derzeitigen allgemeinen Beisetzungsregel vor allem auf Länderebene kollidiert.
Der 43-jährige Kadnykov ist Rabbiner des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern und sitzt für den Gemeindeverbund in der Expertenkommission des Landtags. »Es ist ein breites Feld, das wir jetzt bearbeiten, um zu einer guten gesetzlichen Regelung zu kommen, die alle Glaubensgemeinschaften betrifft und zufriedenstellt.« Kadnykov lobt die konstruktive Atmosphäre in der Kommission, zu der neben ihm auch Landtagsmitglieder, Ärzte, Staatsanwälte, Vertreter der Kirchen und ein Mitglied des Zentralrats der Muslime gehören. »Wir führen eine offene und kollegiale Debatte.«
experten Besonders ein Umstand ist bemerkenswert: Erstmals wird mit den Experten nicht über einen bereits vorliegenden Gesetzesvorschlag gesprochen, sondern die Kommissionsmitglieder »arbeiten systematisch alle Verordnungen und entsprechende Gesetze durch«, berichtet der auf der Krim geborene und seit 2003 in Deutschland lebende Rabbiner. Ziel ist es, aufgrund der Erkenntnisse »einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten, der dann dem Parlament vorgelegt wird, oder eine Empfehlung für eine gesetzliche Regelung zu geben«.
Es gibt einiges, was mit der derzeitigen allgemeinen Beisetzungsregel vor allem auf Länderebene kollidiert, weil Bestattungen in die jeweilige Zuständigkeit der insgesamt 16 Bundesländer fallen. Eine Vereinheitlichung könnte nicht nur für Juden in Deutschland, sondern auch für muslimische Bürger eine Verbesserung der jeweiligen religiösen Beisetzung bringen. »Ein Leichnam soll eigentlich innerhalb von 24 Stunden beigesetzt sein.« Gesetzlich ist in Deutschland aber eine 48-Stunden-Frist vorgeschrieben, umschreibt Kadnykov ein wichtiges Problemfeld.
Gesetzlich ist in Deutschland eine 48-Stunden-Frist vorgeschrieben. Aufgrund von weiteren Vorschriften dauert es aber oft drei Tage, bis ein Leichnam zur Beisetzung freigegeben wird.
Aufgrund von weiteren Vorschriften und bürokratischen Formalitäten dauert es aber in der Regel drei Tage, bis ein Leichnam zur Beisetzung freigegeben wird. Stirbt jemand am Wochenende, kann auch dieser Zeitraum noch überschritten werden. »Da würden wir uns eine bessere Regelung wünschen, die alle Gemeinschaften befürworten«, erklärt der Schweriner Rabbiner.
obduktionen Die Sargpflicht ist ein zweites großes Problemfeld. Davon sind sowohl die muslimische als auch die jüdische Religionsgemeinschaft betroffen, sagt Kadnykov. »Eigentlich setzen wir den Leichnam ohne Sarg bei.« Zwar wird die Sargpflicht in jüdischen Kreisen hingenommen, aber eigentlich würden alle lieber – der religiösen Vorschrift entsprechend – den Verstorbenen nach der rituellen Waschung in ein schlichtes Sterbekleid und den Tallit gehüllt, beisetzen. Eine Erlaubnis würden muslimische wie jüdische Verbände begrüßen.
Auch die Frage verstärkter Obduktionen, für die zahlreiche Ärzteverbände und Pathologen plädieren, dürfte in diesem Jahr ein kontroverses Thema für die Kommissionsmitglieder werden. »Wir stehen generell Obduktionen eher skeptisch gegenüber«, betont Rabbiner Yuriy Kadnykov. Allerdings räumt auch er ein, »wenn es einen Verdacht auf unnatürliche Todesursachen gibt, gilt dies nicht«.