Der amerikanische Präsident Donald Trump drängt Hochschulen zu einem entschiedeneren Vorgehen gegen Antisemitismus. Ein von ihm unterzeichneter Erlass fordert sie auf, enger mit Bundesbehörden zu kooperieren und mögliche Verstöße zu melden.
In bestimmten Fällen könnten Ermittlungen eingeleitet werden, die im Extremfall zur Ausweisung ausländischer Studierender oder Fakultätsmitglieder führen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet ein Passus im US-Einwanderungsrecht, der es ermöglicht, Personen auszuweisen, wenn sie als Bedrohung für die nationale Sicherheit gelten.
Das Dekret verweist explizit auf die Angriffe der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 sowie auf die danach gestiegene Zahl antisemitischer Vorfälle in den USA, insbesondere an Hochschulen. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Vorstoßes der Trump-Regierung zur Bekämpfung von Antisemitismus.
»Nicht per se antisemitisch«
Ministerien und Behörden sollen innerhalb von 60 Tagen darlegen, welche zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung genutzt werden können.
Kritiker warnen jedoch, dass das Dekret allgemein Teilnehmer sogenannter »propalästinensischer Demonstrationen«, die zumeist eher israelfeindliche Veranstaltungen darstellen, in den Fokus nimmt, obwohl solche Proteste »nicht per se antisemitisch motiviert« seien.
Bürgerrechtsorganisationen befürchten eine verstärkte Überwachung ausländischer Studierender und die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Es ist deshalb mit juristischem Gegenwind zu rechnen.
Rücktritte der Uni-Präsidentinnen
Im Frühjahr vergangenen Jahres hatte es an zahlreichen US-Universitäten israelfeindliche Proteste gegeben, bei denen der palästinensische Terror gefeiert wurde. Die Demonstrationen brachten viele Hochschulen in eine schwierige Lage, da ihre Leitungen nicht gegen den grassierenden Judenhass auf dem Campus vorgingen.
Es kam zu heftigen Kontroversen, auch bei Kongressanhörungen. In der Folge traten die Präsidentinnen mehrerer Elite-Universitäten zurück. dpa/ja