Die Triage ist nach den Worten des Thüringer Landesrabbiners Alexander Nachama nicht mit der jüdischen Ethik vereinbar. »Im Talmud heißt es: ›Du darfst nicht Leben gegen Leben aufrechnen.‹ Das bedeutet, keiner darf bei der medizinischen Behandlung bevorzugt werden, etwa aufgrund von Alter oder Vorerkrankungen«, sagte Nachama am Mittwochabend bei den »Erfurter Kreuzganggesprächen«.
BEATMUNGSGERÄT In der Reihenfolge, in der Patienten ins Krankenhaus kämen, müssten sie auch behandelt werden. »Und wenn ein älterer Mensch das letzte Beatmungsgerät hat, dann darf man ihm das nicht entziehen, um vielleicht einen jüngeren Patienten zu retten.«
Ein klares Nein erteile das Judentum auch jeglicher Form von Sterbehilfe, so Nachama in seinem Vortrag über Probleme der Medizinethik aus jüdischer Sicht. »Ein Sterbender ist wie ein Lebender zu behandeln.« Wer das Sterben eines Menschen beschleunige, sei »wie ein Mörder zu behandeln«, wie es im Talmud heiße.
PATIENTENVERFÜGUNG Auch solle die Familie sich nicht mit der Planung der Beerdigung beschäftigen, solange der Betroffene noch lebe. Wenn es eine Patientenverfügung gebe, könne man in der Behandlung darauf eingehen, jedoch dürfe nach traditioneller jüdischer Auffassung keine Nahrung, kein Wasser und kein Sauerstoff entzogen werden.
Nachama betonte, der Schutz des Lebens sei im Judentum zentral. Im Talmud heiße es etwa: »Jeder, der ein Leben zerstört, wird so betrachtet, als hätte er eine ganze Welt zerstört. Jeder, der ein Leben rettet, wird so betrachtet, als habe er eine ganze Welt gerettet.«
ORGANSPENDEN Problematisch seien auch Organspenden, erläuterte Nachama. So dürfe ein hirntoter Mensch nicht mit einem Toten gleichgesetzt werden. Einem Hirntoten ein Organ zu entnehmen, wenn das zu seinem Tod führt, etwa die Entnahme des Herzens, sei gegen die jüdische Ethik, weil damit ein Leben gegen ein anderes aufgewogen werde.
Die »Erfurter Kreuzganggespräche«, die wegen der Corona-Pandemie digital stattfinden, stehen in diesem Jahr unter dem Motto »Denkanstöße: Jüdische Stimmen in der pluralen Gesellschaft«. Anlass der Themenwahl sind die laufenden Gedenkjahre »1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland« und »Neun Jahrhunderte Jüdisches Leben in Thüringen«. kna