Sachsen-Anhalt

»Teil der Staatsräson«

Ministerin Tamara Zieschang (CDU) über die Pflicht für Neubürger, sich zum Existenzrecht Israels zu bekennen

von Michael Thaidigsmann  04.01.2024 10:45 Uhr

Tamara Zieschang (CDU), Innenministerin des Landes Sachsen-Anhalt Foto: picture alliance/dpa

Ministerin Tamara Zieschang (CDU) über die Pflicht für Neubürger, sich zum Existenzrecht Israels zu bekennen

von Michael Thaidigsmann  04.01.2024 10:45 Uhr

Frau Zieschang, Sie haben einen Erlass herausgegeben, mit dem Sie in Sachsen-Anhalt das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels zur Voraussetzung für die Einbürgerung machen wollen. Warum?
Wir haben in den vergangenen Wochen zwei neue Synagogen eingeweiht, in Dessau und in Magdeburg. Dass jüdisches Leben sich hier wieder neu entfaltet, ist ein Geschenk. Daraus erwächst aber auch eine Verantwortung für die Sicherheit jüdischen Lebens. Wir sehen die Bedrohung: Der rechtsextremistische Terroranschlag auf die Synagoge von Halle 2019 war eine Zäsur für uns. Jetzt wurden die Einbürgerungsbehörden noch stärker sensibilisiert, genau hinzuschauen, ob es bei Einzubürgernden Anhaltspunkte für antisemitische, rassistische oder fremdenfeindliche Einstellungen gibt. Außerdem müssen Menschen, die eingebürgert werden möchten, schriftlich die besondere deutsche Verantwortung für den Staat Israel und das Existenzrecht Israels anerkennen.

Warum verlangen Sie ausgerechnet ein solches Bekenntnis?
Neubürger müssen das Existenzrecht Israels bejahen, weil es Teil der deutschen Staatsräson ist, welche von Regierungen und Parlamenten im Bund und in den Ländern nach dem Terror der Hamas gegen Israel bekräftigt wurde. Wenn dem so ist, ist es nur konsequent, es auch im Rahmen von Einbürgerungen zu thematisieren und zum Gegenstand eines expliziten Bekenntnisses zu machen.

Greifen Sie da nicht in die freie Meinungsäußerung ein? Die Staatsräson steht ja nicht im Grundgesetz …
Nein. Schon heute muss jeder mündlich ein Bekenntnis zur Achtung des Grundgesetzes und der deutschen Gesetze abgeben. Das bedeutet auch, den Schutz der Menschenwürde und die Religionsfreiheit anzuerkennen. Judenhass und die Unterstützung von Angriffen auf den jüdischen Staat sind damit ausgeschlossen. Antisemitische Einstellungen und auch das völkerrechtswidrige Leugnen des Existenzrechts Israels sind schlussendlich nichts anderes als ein Indiz dafür, dass das Grundgesetz nicht ernst genommen wird. Wir können nicht immer nur von der Staatsräson reden. Wir müssen sie auch in die Tat, in staatliches Handeln umsetzen.

Haben Sie da auch Kritik bekommen für Ihren Erlass?
Aus dem Ausland gab es schon einige kritische Nachfragen. Aber jeder Staat entscheidet selbst, wen er einbürgern möchte und wen nicht. Das geschieht immer auch vor dem Hintergrund der eigenen Geschichte und Rechtsordnung. Einige haben den Erlass wohl auch falsch verstanden, in dem Sinne, man dürfe jetzt keine Kritik an der israelischen Regierung mehr äußern. Dem ist mitnichten so.

Warum der Fokus auf Neubürger? Haben Sie nicht ein viel größeres Problem mit Alteingesessenen, mit Rechtsextremismus?
Wir haben das ebenfalls auf dem Schirm. Die Länderinnenminister haben dazu gerade weitreichende Beschlüsse gefasst. Wir haben den Bund gebeten zu prüfen, inwiefern das geltende Strafrecht angepasst werden muss, um die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels strafrechtlich besser zu erfassen und damit bundesweit einheitlicher zu ahnden.

Wie wollen Sie Menschen, die unehrlich sind, den Pass wieder wegnehmen?
Die Innenministerkonferenz hat das Bundesinnenministerium gebeten zu prüfen, ob antisemitische Einstellungen einen möglichen Verlustgrund für die Staatsangehörigkeit darstellen. Es ist rechtlich viel schwieriger, die Staatsangehörigkeit abzuerkennen, als im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens Fragen zu stellen. Wer bei der Einbürgerung arglistig getäuscht hat, bei dem kann man übrigens auch heute schon die Einbürgerung wieder zurücknehmen. Denn eine Einbürgerung ist schlussendlich ein Verwaltungsakt, und jeder Verwaltungsakt, der auf falschen Angaben oder einer arglistigen Täuschung beruht, kann zurückgenommen werden.

Ihr Erlass ist als Empfehlung und nicht als Verpflichtung formuliert. Was ist, wenn einige Landkreise ihn einfach ignorieren?
Wir hatten schon vorher die klare Erwartung an die Einbürgerungsbehörden, dass sie bei Anhaltspunkten für antisemitische Einstellungen nachfragen. Diese Erwartung haben wir jetzt noch einmal konkretisiert. Wir wollen Menschen einbürgern, die sich zu den Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland bekennen, die in unsere Gesellschaft integriert werden wollen. Integration gelingt aber nur, wenn man die Werte des Grundgesetzes lebt. Dazu gehört, sich der besonderen, der historischen Verantwortung Deutschlands bewusst zu sein.

Haben Sie nicht Angst, dass das alles nur Lippenbekenntnisse sein könnten?
Das Bekenntnis steht am Ende eines längeren Einbürgerungsprozesses. Daher ist es mir auch so wichtig, dass bereits der Einbürgerungstest um Fragen zur besonderen Verantwortung für jüdisches Leben in Deutschland und zum Existenzrecht Israels ergänzt wird. Jeder, der deutscher Staatsbürger werden will, muss sich mit unserer besonderen Verantwortung für den Staat Israel auseinandersetzen und danach befragt werden, damit am Ende ein glaubhaftes Bekenntnis steht.

Bundesjustizminister Marco Buschmann unterstützt Ihren Erlass. Glauben Sie, dass das Bekenntnis zum Existenzrecht bald bundesweit Voraussetzung sein wird?
Darauf deutet vieles hin. Der Bundesrat berät dazu aktuell einen Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen, der inhaltlich an einen Beschluss der Innenministerkonferenz vom Dezember 2023 anknüpft. Ich unterstütze es, wenn im Staatsangehörigkeitsrecht explizit klargestellt wird, dass ein glaubhaftes Bekenntnis zum Existenzrecht Israels als Ausprägung deutscher Staatsräson Voraussetzung für die Einbürgerung ist.

Mit der Innenministerin von Sachsen-Anhalt sprach Michael Thaidigsmann.

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