Änderungen im sogenannten Hardship Fund ermöglichen Einmalzahlungen an Tausende von jüdischen Holocaust-Überlebenden. Über dieses Ergebnis von Verhandlungen mit der Bundesregierung hat die Claims Conference am Dienstag informiert.
Danach können jetzt auch jüdische NS-Verfolgte Anträge auf die Zahlung von jeweils 2.556 Euro stellen, die vor den heranrückenden deutschen Truppen aus bestimmten Gebieten der früheren Sowjetunion geflohen waren, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht von den Deutschen besetzt wurden.
Berechtigt sind demnach Juden, die aus Moskau und Stalingrad geflohen sind; ebenso Personen, die nach dem 22. Juni 1941, jedoch vor der im September 1941 einsetzenden Blockade Leningrads die Stadt verlassen haben.
»Selbst in Zeiten der Finanzkrise bekennt sich die deutsche Regierung auch weiterhin zu ihrer Verantwortung gegenüber den jüdischen NS-Opfern«, sagte Botschafter Stuart Eizenstat, der Chefunterhändler der Claims Conference. »Deutschland weiß, was es bedeutet, die Leiden der europäischen Juden während der Schoa anzuerkennen, die angesichts der vorrückenden Wehrmacht um ihr Leben fürchten mussten.«
Anerkennung Die Leiden dieses Teils der jüdischen Bevölkerung werden damit von Deutschland erstmalig anerkannt, heißt es in einer Mitteilung der Claims Conference. Die Claims Conference habe seit Langem darauf hingewirkt, dass diese Personen, die große Entbehrungen zu erleiden hatten, als NS-Opfer anerkannt werden sollten.
»Juden, die vor dem Vorstoß deutscher Truppen flüchteten, um nicht ermordet zu werden, wurden zu Opfern, die Unvorstellbares erlitten haben«, sagte Julius Berman, Vorsitzender der Claims Conference. »Die Zahlungen können nie den Verlust ausgleichen, aber sie stellen eine Anerkennung des während des Krieges erlittenen Leids dar.«
Hardship Fund Weiterhin können ab dem 1. Januar 2012 Zahlungen an berechtigte Antragsteller erfolgen, die sowohl zum Zeitpunkt der NS-Verfolgung als auch zum Zeitpunkt eines sogenannten Globalabkommens Staatsbürger bestimmter westeuropäischer Länder waren. »Westverfolgte«, die glauben, dass sie berechtigt sein könnten und die noch keinen Antrag an den Hardship Fund gestellt haben, sollten dies tun. Die Antragsteller müssen auch die übrigen Berechtigungskriterien des Hardship Fund erfüllen.
Der Hardship Fund wurde 1980 nach fünfjährigen Verhandlungen der Claims Conference mit der Bundesregierung eingerichtet. Er ermöglicht Einmalzahlungen in Höhe von 2.556 Euro an bestimmte jüdische NS-Opfer, von denen viele aus den Staaten des früheren Ostblocks in den Westen emigriert sind. Die meisten Emigranten kamen nach 1969, also nach Ablauf der Antragsfristen des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG).
Antragsformulare und weitere Informationen zum Hardship Fund im Internet: www.claimscon.de