Im Prozess am Verwaltungsgericht Lüneburg um ein umstrittenes Denkmal zu Ehren der deutschen Wehrmacht haben sich die Kläger und die Hansestadt einvernehmlich geeinigt. Den drei Klägern ging es maßgeblich darum, der Stadt aufzugeben, den seit 2018 bestehenden Begleittext des Ehrenmals dahingehend zu ergänzen, dass die 110. Infanterie-Division auch am Völkermord an den Juden während der Zeit von 1941 bis 1944 in der Sowjetunion beteiligt war, teilte das Gericht mit.
Ein Holocaust-Überlebender und zwei weitere Menschen jüdischen Glaubens sehen sich von der derzeitigen Version des Mahnmals in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Sie nahmen den Vorschlag der Stadt zum Prozessauftakt am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung an.
HALBSATZ Die Beteiligten einigten sich darauf, dass der Text auf der Begleittafel um einen entsprechenden Halbsatz ergänzt wird. Eine Verhüllung des Mahnmals, wie in der im Februar 2017 eingereichten Klageschrift gefordert, hatten die Beteiligten kurz zuvor gestrichen. Der Gedenkstein wurde 1960 errichtet, schon seit längerem gibt es darüber eine Debatte, vielfach ist er beschmiert worden.
Einer der Kläger, ein in Budapest lebender Holocaust-Überlebender, habe in Lüneburg 2015 den Prozess gegen den NS-Mann Oskar Gröning als Nebenkläger verfolgt. Bei diesem Besuch sei er auf den Gedenkstein aufmerksam geworden und habe das Verfahren ins Rollen gebracht. Zu den weiteren Klägern gehören eine mit ihm verwandte Frau aus Laatzen bei Hannover, die auch zum Prozess erschienen ist, und ein Mann aus London. dpa