Es bedurfte vermutlich eines Jahrestages, um aus der Erinnerung an die sogenannten Kindertransporte so etwas wie konkrete Politik werden zu lassen: Die Bundesregierung und die Conference on Jewish Material Claims Against Germany hatten sich Ende 2018 darauf verständigt, dass die Überlebenden der Verschickungsaktionen, die 1938 und 1939 für eine kleine Gruppe Rettung bedeuteten, Entschädigungszahlungen erhalten. Einmalige Zahlungen von 2500 Euro sind möglich.
Was für den Bundeshaushalt nur eine geringe Belastung bedeuten dürfte, hat nach den Worten von Julius Berman, dem Präsidenten der Claims Conference, eine »historische Bedeutung«. Berman sagte: »Unser Team hat die Hoffnung nie aufgegeben, dass der Moment kommen würde, in dem wir diese historische Ankündigung machen können.«
Bedingt durch den Schock, den die Pogrome in Deutschland um den 9. November bewirkt hatten, entschied sich im Dezember 1938 zunächst das britische Parlament und einen Tag später – unabhängig von dem Londoner Beschluss – das belgische Parlament, unbegleitete jüdische Kinder aus Deutschland einreisen zu lassen.
gastfamilien Bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs im September 1939 konnten so mehr als 10.000 Mädchen und Jungen vor allem aus Deutschland, aber auch aus dem bereits besetzten oder »angeschlossenen« Österreich und der Tschechoslowakei ohne ihre Eltern nach Großbritannien reisen. Dort wurden sie in Gastfamilien untergebracht. Es war meist Rettung nur für die Kinder, ihre Eltern sahen die meisten nie wieder. »Sie mussten die Last tragen, ein Leben lang von ihren Eltern und Familien getrennt zu sein«, sagte Stuart Eizenstat, der für die Claims Conference die Verhandlungen führte. »Sie erhalten jetzt ein kleines Maß an Gerechtigkeit«, so der frühere amerikanische Botschafter und Finanzminister.
Von einer, »wenn auch sehr verspäteten Anerkennung ihres Verfolgungsschicksals« für die Überlebenden spricht auch Jost Rebentisch vom Bundesverband Information & Beratung für NS-Verfolgte. »Dass es aber überhaupt nötig ist, immer wieder Lücken zu schließen, ist auch entlarvend: Es hat in Deutschland eben keine großzügige und umfassende Entschädigungs- und Wiedergutmachungsregelung für alle, die die Verfolgung durch die Nazis erlitten haben, gegeben. Vielmehr gab es über viele Jahre immer wieder neue Regelungen, Vorschriften und Gesetze, die die Unzulänglichkeiten ihrer Vorgänger ausgleichen oder abmildern sollten. Und diese wurden dann in der Regel auch noch immer reichlich restriktiv gehandhabt.«
symbolcharakter Von einer Zahlung mit Symbolcharakter spricht auch Rüdiger Mahlo, Deutschland-Repräsentant der Claims Conference. Gerade in dieser Hinsicht sei sie bedeutend: »Es ist uns endlich gelungen, auch Überlebenden der Kindertransporte eine symbolische Anerkennungszahlung zukommen zu lassen. Damit ist eine schmerzliche Lücke in den Entschädigungsregelungen geschlossen worden.«
Greg Schneider, Executive Vice President der Claims Conference, erinnerte noch einmal daran, das Leid und das Opfer der Eltern und ihrer Kinder von damals zu beschreiben: »Niemand kann sich den Schmerz auf den Bahnsteigen vorstellen, als die Kindertransporte begannen, und die außergewöhnlichen Schritte, die diese Eltern unternommen haben, um das Leben ihrer Kinder zu retten – ein Leben, das diese Kinder ohne Mütter, ohne Väter und in vielen Fällen ohne andere Angehörige führen mussten.«
Die Auszahlung der Gelder über den sogenannten Kindertransportfonds hat am 1. Januar begonnen. Anträge können gestellt werden. Auch die wenigen Überlebenden, die in den 50er-Jahren eine geringe Zahlung erhalten haben, können die jetzt ausgehandelte Entschädigung erhalten.