Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der vergangenen Woche entschieden, dass sich nicht jeder Mensch im Internet jede Verunglimpfung gefallen lassen muss. Im konkreten Fall ging es um einen Geschäftsmann, der im Netz diffamiert wurde. Er verlangte von Google, die entsprechenden Beiträge in einem Blog zu entfernen.
Die Karlsruher Richter haben nun klargestellt, dass ein solches Ansinnen rechtens ist: Betroffene können Löschungen bei den Anbietern einfordern, der US-Internetgigant wird auf deutsches Recht verpflichtet. Eine gute Nachricht auch für all jene, die sich immer wieder gegen fremdenfeindliche und antisemitische Inhalte zur Wehr setzen müssen. Schon häufig war dabei Google der Adressat.
Nur: Recht haben und Recht bekommen ist bekanntermaßen zweierlei. Zumal Internetrechtler – einem Bericht des Wochenmagazins Der Spiegel zufolge – darauf verweisen, dass die BGH-Entscheidung »wachsweiche Kriterien« enthält. Doch genau darauf sollte sich Google jetzt nicht zurückziehen. Ein Provider hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Suchmaschine Ein Beispiel: Seit einiger Zeit versuchen Privatpersonen und Vertreter verschiedener Organisationen, »jewswatch.com« vom Netz zu bekommen. Wer bei der Suche auf Google.com das Stichwort »jew« (Jude) eingibt, findet diese widerliche antisemitische Seite bei den Treffern auf Platz drei! Die deutsche Ausgabe der Suchmaschine hat »jewswatch« anscheinend schon entfernt. Allerdings gibt es ähnliche Seiten wie zum Beispiel »jewwatchusa«, die bei Google.de auf Platz vier erscheint.
Eine Pflicht wäre, diese und ähnliche Angebote nicht auch noch zu promoten. Hinweise auf technische Schwierigkeiten oder auf die Meinungs- und Informationsfreiheit dürfen in diesem Fall nicht überzeugen. Denn bereits jetzt können sich Unternehmen bei Google eine gute Position im werbeträchtigen Ranking erkaufen.
Die Möglichkeit, auf die Reihenfolge der Suchergebnisse Einfluss zu nehmen, gibt es also. Dementsprechend sollte Google freiwillig Rassisten und Volksverhetzer dort platzieren, wo sie hingehören – an die allerletzte Stelle. Beim Stichwort »jew« würde »jewswatch« dann auf der 91.900.000sten Position der Einträge landen. Dort wird sie dann hoffentlich niemand mehr wahrnehmen.