Eine Studentin, die wenige Tage nach dem islamistischen Terroranschlag auf Israel vor einem Gymnasium in Berlin-Neukölln israelfeindliche Flyer verteilt hatte, ist zu 50 Stunden Freizeitarbeit verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die 20-Jährige unter anderem der Billigung von Straftaten schuldig. Die Angeklagte habe am 11. Oktober 2023 Flugzettel verteilt, bei denen in den ersten beiden Sätzen Gräueltaten der Hamas gegen die Zivilbevölkerung gebilligt worden seien, begründete die Vorsitzende Richterin die Entscheidung.
Die Studentin wurde zudem des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie des Widerstands im Kontext mit einer weiteren propalästinensischen Demonstration im Oktober 2023 schuldig gesprochen. Das Gericht wies die junge Frau in der Entscheidung nach dem Jugendstrafrecht auch an, einen Kurs zur Aufarbeitung von Übergriffen auf Menschen in Uniform zu absolvieren.
Vorfall zwischen Lehrer und Schüler ging voraus
Wenige Tage vor dem Verteilen der Flyer durch die Angeklagte war es an der Schule im Kontext mit dem Nahost-Konflikt zu einem Vorfall zwischen einem Lehrer und einem Schüler gekommen. In der Folge sollte es eine Demonstration geben, diese wurde jedoch von der Polizei untersagt. Gleichwohl versammelten sich damals Dutzende Menschen. Die Studentin gab zu, dabei Flugblätter mit dem Titel »Palästina sprengt seine Ketten« verteilt zu haben. »Ich stehe hinter den Aussagen des Flyers«, erklärte die Angeklagte.
Zehn Tage nach dem Vorfall vor dem Gymnasium soll die Angeklagte am 21. Oktober auf der Sonnenallee in Neukölln an einer propalästinensischen Versammlung teilgenommen haben. Dabei soll sie einen 25-jährigen Polizisten in den Rücken gestoßen haben, als dieser jemanden festnehmen wollte. Anschließend habe sie den Beamten umklammert, stand für das Gericht fest. Zu diesem Vorfall hatte die Studentin im Prozess geschwiegen.
Mehr als ein Dutzend Sympathisanten verfolgten den Prozess gegen die 20-Jährige. Vor dem Kriminalgericht demonstrierten nach Polizeiangaben etwa 30 weitere Menschen gegen das Verfahren.
Die Staatsanwältin hatte auf eine Strafe von 80 Freizeitstunden plädiert, die Anklage habe sich bestätigt. Der Verteidiger sagte, es sei bei den Flyern »nicht um Antisemitismus, sondern um einen rechtswidrigen Besetzungszustand gegangen«. Im Prozess sei lediglich der Vorwurf eines tätlichen Angriffs nachgewiesen worden. Der Anwalt plädierte auf 20 bis 30 Stunden Freizeitarbeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa