Freitag, 20. Dezember. Plenarsaal des Frankfurter Rathauses. Es schwirrt wie in einem Bienenstock. Die Weltpresse wartet auf die Eröffnung eines Verfahrens, dessen Codewort internationalen Großalarm ausgelöst hat – Auschwitz! Was noch niemand weiß: Es wird unter dem Vorsitzenden Richter Hans Hofmeyer der größte Strafprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte werden. Bis zur Urteilsverkündung am 19. August 1965 werden fast 20 Monate vergehen, in denen sich Namen wie Robert Mulka, Wilhelm Boger und Oswald Kaduk in das Bewusstsein einer immer entsetzteren Öffentlichkeit einprägen werden.
Die Akteure: 22 Angeklagte, drei Richter, sechs Geschworene, vier Staatsanwälte, drei Verteidiger, 1300 vernommene und 359 geladene Zeugen aus 19 Nationen. Doch wie lange sich das Verfahren mit seinen 183 Verhandlungstagen auch immer hinziehen wird, in Frankfurt steht jeder Einzelne von ihnen unter dem Charisma eines grauhaarigen Mannes mit brennenden Augen und unerbittlichem Aufklärungswillen – Fritz Bauer!
tabubrecher Persönliche Daten: Geboren am 16. Juli 1903 in Stuttgart; jüdische Eltern; 1930 jüngster deutscher Amtsrichter; 1933 aus dem Staatsdienst entlassen, acht Monate inhaftiert im Gestapo-Z Heuberg; 1936 emigriert nach Schweden; 1949 Rückkehr nach Deutschland; 1950 am Oberlandesgericht Frankfurt; 1956 Generalstaatsanwalt. Der setzt 1959 ein Ermittlungsverfahren gegen vormalige Angehörige der SS in Auschwitz in Gang.
Das dringt nach draußen – die Bundesrepublik schreckt auf. Der leidenschaftliche Demokrat ist dabei, nach vierjähriger Vorarbeit ein hartnäckiges Tabu respektlos auf den Kehrichthaufen der Geschichte zu befördern und der nahezu kollektiven Verdrängung des maulig abwehrenden Nachkriegsdeutschlands den Spiegel vorzuhalten. Was die an Aufarbeitung der Nazizeit nachweisbar höchst desinteressierte Nachkriegsgesellschaft dem jüdischen Unruhestifter nicht verzeihen wird. Sabotage, üble Nachrede, Morddrohungen. »Ich lebe wie im Exil«, wird Fritz Bauer später sagen. »Wenn ich das Dienstzimmer verlasse, betrete ich feindliches Ausland.« Erschütterndes Symptom seines Misstrauens: Bauer kennt die Adresse Adolf Eichmanns in Argentinien, teilt sie aber nicht den deutschen Behörden mit, sondern dem israelischen Geheimdienst Mossad ...
Meine erste von einem halben Dutzend Begegnungen mit Fritz Bauer war geprägt von einer starken, aber leidenden Persönlichkeit. Eine Vorverständigung zwischen uns war nicht nötig. Ich hatte seit 1958 im Auftrag des Zentralrats der Juden in Deutschland, als Berichterstatter der Allgemeinen Jüdischen Wochenzeitung und als Rundfunk- und Fernsehautor etlichen der NS-Prozesse vor bundesdeutschen Schwurgerichten beigewohnt.
tötungsarbeiter In Frankfurt nun das übliche Bild: Keiner der Angeklagten bekannte sich schuldig, alle beriefen sich auf »Befehlsnotstand« oder täuschten »Erinnerungslücken« vor, ein entnervendes Schauspiel. Dazu auch hier wieder binnen kurzem die Frage: »Wer sitzt da eigentlich auf der Anklagebank? Welcher Tätergruppe wird überhaupt der Prozess gemacht?« Die Antwort: wieder den untersten Gliedern in der Kette des industriell betriebenen Serien-, Massen- und Völkermords, den kleinen Angestellten des Staatsverbrechens, den niedrigsten Chargen des Verwaltungsmassakers, den Tötungsarbeitern selbst. Sie standen völlig zu Recht vor den Schranken der Schwurgerichte, diese »Kleinen«.
Nur – wo waren eigentlich die »Großen«, ihre Vorgesetzten, die den »Todesmühlen« das »Menschenmehl« zulieferten? Wo die Köpfe der Mordzentrale Reichssicherheitshauptamt, die doch nicht alle, wie ihr Chef Heinrich Himmler, Selbsttötung begangen hatten? Wo die Wehrwirtschaftsführer, die Kommandeure einer entmenschlichten Polizei? Und wo, vor allem, die hohen und pflichtschuldigen Militärs, ohne die nichts, aber auch gar nichts gegangen wäre?
Das dirigierende, das planerische Element des Holocaust, sein materieller Motor, seine exekutive Spitze – in der quantitativ gewiss imponierenden Chronik der bis in unsere Tage reichenden NS-Prozesse vor bundesdeutschen Schwurgerichten tauchen sie nicht auf. Das Auschwitz-Verfahren macht da keine Ausnahme.
Aber es kommt noch ärger.
»handlungskette« Im Stammlager und in Birkenau waren etwa 7000 Personen an der Vernichtung der europäischen Juden beteiligt, die 22 Angeklagten also nur ein Bruchteil davon. Was aber ist mit den anderen?
Es war Fritz Bauer, der mit der These von der »Handlungskette« die Richtlinie vorgab: »Die Tätigkeit eines jeden Mitglieds eines Vernichtungslagers stellt vom Eintritt in das Lager bis zum Ausscheiden eine natürliche Handlung dar. Die gesamte
Tätigkeit stellt ein einheitliches, von Stunde zu Stunde verbundenes Tun dar, alle Willensäußerungen sind unselbstständige Elemente einer Gesamtaktion. Jeder stützt den Nächsten und macht ihm das kriminelle Tun leichter.«
Ja! Aber nachgekommen ist die deutsche Rechtsprechung dieser »Charta der Verantwortlichkeit« nie. Vielmehr hat sie mittels Schlupflöchern wie »Befehlsnotstand« und »Beihilfe zum Mord« den Täterkreis noch einmal eingeschränkt. Nur wer im allgemeinen Mordgeschehen einen eigenen, zusätzlichen Beitrag, eine persönliche »Mehrleistung« über die »normale« hinaus erbracht hatte, nur der hatte sich strafbar gemacht. Erst wenn einer das Opfer auf dem Wege zur Gaskammer oder in die Hinrichtungsgrube totgeprügelt, einer Mutter das Kind vom Arm gerissen und dessen Kopf am Boden oder an einer Mauer zerschmettert hatte, erst dann sah sich das Gericht genötigt, eine Verurteilung auszusprechen. Dem professionellen »Endlöser«, der ohne Gefühlsaufwand am Tötungsablauf beteiligt war, fehlte danach das Odium des Mörders – die Absolution für Tausende und Abertausende.
Die Leugnung der von Fritz Bauer überzeugend definierten »Handlungskette«, der Zuschnitt auf die »KZ-Bestie«, den »NS-Sadomörder«, sie haben das Gesicht der NS-Prozesse vor deutschen Schwurgerichten bis zur Unkenntlichkeit entstellt.
Deutschland, deine Richter!
verteidiger Nach über 50 Jahren Prozessbeobachtung eine Beschwerde: über das Verhalten von Verteidigern.
Was waren das für Leute, die mit Hüsteln und vielsagenden Mienen den immer noch schwer gezeichneten Zeugen der Anklage übel nahmen, sich seinerzeit nicht genau Tag und Stunde der Verbrechen gemerkt zu haben, um in einem späteren Sühneverfahren auch alles rechtsstaatlich einwandfrei belegen zu können? Was kitzelte sie, immer wieder zu versuchen, den Gerichtssaal von heute in das NS-Tribunal von einst zu verwandeln, also aus Tätern Opfer und aus Opfern Täter zu machen?
Mir unvergesslich die Mühe der Überlebenden, in den harmlosen Zivilisten auf der Anklagebank jene Herrenmenschen und allmächtigen Gebieter über Leben und Tod wiederzuerkennen, die nun kein Wässerchen mehr trüben und niemandem auch nur ein Härchen krümmen konnten.
Ich stelle das Rechtsprinzip der Verteidigung nicht infrage. Nur soll nicht vergessen werden, was da auch im Auschwitzprozess an braunem Irrsinn, zeugenverletzender Unsensibilität und den blödsinnigsten Anträgen abgesondert worden ist.
Dann die Urteile – zwischen lebenslangund drei Jahren und sechs Monaten. Es gab Proteste – »zu milde«. Aber seltsam – die Angeklagten selbst hatten im Laufe der Zeit immer mehr an Bedeutung verloren. Dafür aber hatte sich der Leichen-Himalaya im Keller der deutschen Geschichte höher und höher getürmt, war der »Planet Auschwitz« tiefer und tiefer in das Weltbewusstsein gedrungen.
Der Mann, der das bewirkt hatte, starb am 1. Juli 1968.
Generalstaatsanwalt Fritz Bauer hat sich um die Bundesrepublik Deutschland verdient gemacht. Einen Verdienstorden war er ihr nicht wert.