Rechtsstreit um das Übersprühen von Neonazi-Schmierereien in Limburg: Erst tauchten in der hessischen Stadt antisemitische und fremdenfeindliche Schmierereien auf, dann schritt ein Lehrer zur Selbsthilfe. Er kratzte Aufkleber von Laternenmasten und Straßenschildern und übersprühte Graffiti mit schwarzer Farbe.
Dafür handelte der Pädagoge sich eine Rechnung ein: Das städtische Ordnungsamt verlangte für die Entfernung der Sprayfarbe zunächst 3278,17 Euro, später verringerte es die Forderung auf 991,55 Euro. Im zivilrechtlichen Streit um die Zahlung vertagte das Amtsgericht Limburg nun seinen Urteilsspruch auf den 9. Dezember.
Selbsthilfe Der Angeklagte betonte vor Gericht, die Stadt habe fremdenfeindliche Hetze und Hakenkreuze über mehrere Wochen geduldet und nichts dagegen unternommen. Vor seiner Selbsthilfe habe er die Ordnungsbehörde ungezählte Male telefonisch und schriftlich vergeblich zur Entfernung der Aufkleber und Schmierereien aufgefordert.
Der 52-Jährige beantragte, die Klage der Stadt abzuweisen. Dabei berief er sich auf einen Fernsehbeitrag aus Zossen in Brandenburg. Dort habe die Polizei den Bürgern ausdrücklich erlaubt, rassistische und nationalsozialistische Schmierereien sofort zu beseitigen, wenn die Stadt nicht tätig werde.
Die Ordnungsbehörde habe nichts gegen das Abkratzen der Neonazi-Symbole, entgegnete die Juristin des städtischen Rechtsamts, Inna Pirogova. Es sei aber sehr schwierig gewesen, die vom Beklagten verwendete schwarze Sprayfarbe zu entfernen. Der Lehrer erwiderte, die Stadt solle ihm sagen, wie man ein Graffito-Hakenkreuz abkratzt.
unverständnis »Ich habe keine Sache beschädigt. Ich habe hier nichts zu zahlen«, sagte der Pädagoge. Die Stadt solle sich nicht zum Werbeträger rechtsradikalen Gedankenguts machen lassen. Limburg dürfe keinerlei Raum für Antisemiten, Neonazis und Rassisten geben.
Die Stadtverwaltung Limburg erklärte, Behördenmitarbeiter seien gehalten, bei der Feststellung von verfassungsfeindlichen Symbolen diese zu entfernen. Die Stadt habe im vergangenen Jahr eigens einen Straßenkontrolleur dazu beauftragt. epd/ja