Der Stein des Anstoßes könnte kleiner nicht sein: Kantenlänge von 96 mal 96, Höhe 100 Millimeter. Aber größer kann die Peinlichkeit kaum sein, die sich das Bundespräsidialamt eingebrockt hat.
Um zu klären, ob die von einem Historiker aufgestellte These, bei der Dienstvilla des Bundespräsidenten in der Pücklerstraße 14 in Berlin-Dahlem handele es sich um ein frühzeitig »arisiertes« Objekt, stimmt, wurde bei einem anderen renommierten Historiker ein Gutachten vom Bundespräsidialamt in Auftrag gegeben, das zu dem Schluss kommt, der am 7. Februar 1933 geschlossene Kaufvertrag zur Veräußerung der Immobile sei rechtens.
Gedenktafel Das kann man so oder anders sehen, aber warum wird nicht mit einer Gedenktafel an geeigneter Stelle im Haus oder besser noch am repräsentativen Zaun an den von Nazis verfolgten jüdischen Perlenfabrikanten Hugo Heymann erinnert, dem es nicht gelang, zu emigrieren, der schließlich von der Gestapo misshandelt wurde und starb?
Das ist Grund genug wenigstens für die Verlegung eines Stolpersteins, um den Namen des NS-Opfers zurück an den Ort seines Lebens zu bringen, zumal sich ein Spender dafür bereits gefunden hat. Mit der Verlegung eines Stolpersteins geht überhaupt nicht die Frage der rechtmäßigen Veräußerung der Immobilie einher. Als würden nicht vor zahllosen Berliner Gebäuden – viele überhaupt erst nach 1945 auf den Trümmern der zerbombten Vorkriegsgebäude errichtet – Stolpersteine liegen, um an die verfolgten Berliner Juden zu erinnern. Und die heutigen Bewohner sind oft stolz auf diese Zeichen der Erinnerung an die ermordeten Nachbarn.
Wie zitierte doch Bundespräsident Richard von Weizsäcker in seiner berühmten Rede 1985 Baal Schem Tow: »In der Erinnerung liegt das Geheimnis der Erlösung.« Das Bundespräsidialamt wird von der Peinlichkeit dieses Diskurses solange nicht erlöst werden, wie vor der Dienstvilla nicht ernsthaft an Hugo Heymann erinnert wird.
Der Autor ist Historiker, geschäftsführender Direktor der Stiftung Topographie des Terrors und Gemeinderabbiner in Berlin.