In vielen Orten in Deutschland werden auf Gehsteigen Stolpersteine verlegt. Sie tragen die Namen von Naziopfern, die in der näheren Umgebung wohnten.
München hat sich dem nicht angeschlossen, der Stadtrat sprach sich 2004 gegen eine Verlegung aus und folgte damit Charlotte Knobloch: Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde lehnt diese Form des Gedenkens ab, sie möchte nicht, dass die Namen der Ermordeten und Geschundenen mit Füßen getreten werden können. Als kleines Kind hatte sie erleben müssen, wie jüdische Menschen vor ihren Augen auf der Straße geschlagen und gedemütigt wurden.
demütigung Mittlerweile sind in Deutschland und Europa rund 50.000 Stolpersteine verlegt worden. Von Schändungen der Steine wurde nur in ganz wenigen Einzelfällen berichtet.
Gleichwohl würde ich persönlich niemals die Verlegung von Stolpersteinen für meine ermordeten Großeltern, Tanten und Onkel wollen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie die unendliche Demütigung, die sie erfuhren, auf dem Gehsteig eingemeißelt sehen wollten. Zumal auf diesen Tafeln allein der Name stehen könnte, denn nur die Mörder wussten Tag und Ort der Ermordung.
Aber ich kenne auch Angehörige von ermordeten Juden, die für Stolpersteine kämpfen, die an ihre getöteten Angehörigen erinnern sollen. Sie leiden unter dem Verbot.
beschriftung Die Entscheidung, die der Münchner Stadtrat, dem ich angehöre, demnächst fällen soll, ist schwierig. Charlotte Knobloch votiert weiterhin dagegen. Vertreter der homosexuellen Opfer, der Sinti und Roma, aber auch die liberale jüdische Gemeinde befürworten diese Form des Gedenkens. Unbehagen bereitet, dass schon Stolpersteine verlegt wurden, auf denen NS-Terminologie eingraviert war: »Rassenschande« oder »Volksschädling«.
Aus diesem Grund kann es keine Zustimmung zur Verlegung geben, wenn weiterhin das uneingeschränkte Urheberrecht des Künstlers Gunter Demnig gilt. Der aber drohte schon mit Anwälten, wenn es hier Eingriffe geben sollte.
In diesem Jahr wird eine Entscheidung für München fallen. Sie sollte versöhnlich und angemessen sein. Das wäre sie, wenn allein die Angehörigen der Opfer des NS-Regimes das Recht hätten, für einen Stolperstein, der an ihre Verwandten erinnert, initiativ zu werden. Und die letzte Entscheidung über die Formulierung, die eingraviert wird, sollte den demokratisch legitimierten städtischen Gremien vorbehalten bleiben.
Der Autor ist Stadtrat für die Münchner CSU sowie Vorstandsmitglied der IKG.