Vor knapp einem Jahr hat der NSU-Prozess am Oberlandesgericht München begonnen. Das Verfahren gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte soll deren strafrechtliche Schuld klären. Doch viele Angehörige der NSU-Opfer erwarten mehr. Der Widerspruch zwischen der Strafprozessordnung und dem Wunsch nach politischer Aufarbeitung bricht vor dem Oberlandesgericht München immer wieder auf.
So beispielsweise Mitte März, als Ismail Yozgat vor Gericht eine Erklärung verlesen will. Er ist der Vater des 2006 in Kassel erschossenen Halit Yozgat und rund 500 Kilometer zu dem Prozess gereist. Es war mutmaßlich der letzte Mord der Rechtsterroristen an einem Bürger mit Migrationshintergrund – später wurde die Polizistin Michèle Kiesewetter getötet.
Und es war der Mord, bei dem ein Mitarbeiter des Inlandsgeheimdienstes am Tatort in dem Internet-Café war. Der sich ahnungslos gebende Verfassungsschützer Andreas T. und der Mord in Kassel gelten vielen Beobachtern noch immer als ein möglicher Schlüssel für viele Rätsel im NSU-Komplex.
Yozgat beginnt seine Erklärung zu verlesen, er wendet sich an die Familien der Angeklagten, doch Richter Manfred Götzl unterbricht den Vater des Mordopfers nach wenigen Worten und will wissen, ob die Erklärung etwas mit der Befragung der Zeugen zu tun habe – also der Strafprozessordnung entspreche. Die Vertreter der Familie Yozgat entgegnen, für eine solche Erklärung müsse einfach Zeit sein vor Gericht. Zwei Tage später kann Ismail Yozgat seine Erklärung komplett verlesen – ob dafür tatsächlich Zeit sein müsse vor Gericht, bleibt umstritten.
rechtsstaat Viele Angehörige der NSU-Opfer hatten nach den Morden und nach den Verdächtigungen durch Polizei und Medien das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat verloren. Sie wollen vor Gericht herausfinden, wie ernst das Versprechen einer lückenlosen Aufklärung ist. Es war Angela Merkel, die vor gut zwei Jahren bei einer Trauerfeier verkündete: »Als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland verspreche ich Ihnen: Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.« An diesem Versprechen wird nun das Gericht gemessen. Mit fortschreitender Dauer des Verfahrens driften jedoch Anspruch und Wirklichkeit immer weiter auseinander.
33 der 50 Opferanwälte erklärten in einem Offenen Brief, »die berechtigten Interessen der Angehörigen und Verletzten – vor allem das Interesse der Aufklärung – werden insbesondere vom Generalbundesanwalt längst als lästig hinten angestellt«. Zudem würden »notwendige politische und gesellschaftliche Diskussionen mit dem Bericht des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages als weitgehend abgeschlossen erachtet«.
nebenkläger Die Vertreter der Nebenkläger wollen wissen: Wer war außerdem im Netzwerk des NSU aktiv? Welche Beziehungen gab es ins Ausland? Wer half vor Ort? Wie erfolgte die konkrete Opferauswahl? Wie finanzierte sich der NSU? Half ihm staatliches Geld? Wie viel und was wussten die Geheimdienste in den Jahren 1998 bis 2011? Haben V-Männer oder ihre V-Mann-Führer die Taten gefördert, ermöglicht, gedeckt? Die Bundesanwaltschaft entgegnet darauf, dass ein Strafprozess kein Untersuchungsausschuss sei.
Diese Einschätzung teilen auch Vertreter der Nebenklage, wie beispielsweise Angela Wierig. Die Hamburger Anwältin vertritt die Familie von Süleyman Tasköprü, der 2001 in der Hansestadt mutmaßlich vom NSU ermordet wurde.
Sie meint, viele Fragen zum NSU-Komplex, die wichtig und richtig seien, würden nicht in dem Strafverfahren zu klären sein; sie könnten den Prozess sprengen. Und gerade weil es in dem Verfahren so viele Emotionen gebe, müsse sich das Gericht strikt an die Strafprozessordnung halten. Wierig meint, Richter Götzl arbeite bislang sehr gewissenhaft. Sie ist zuversichtlich, dass sich die Schuld der Hauptangeklagten beweisen lasse. Das sei aber schon schwierig und umfangreich genug.
Gesellschaft Der NSU-Prozess wirft somit grundlegende Fragen der Rechtsphilosophie auf. Ist die Aufarbeitung des NSU-Komplexes nach einer möglichen Verurteilung von Beate Zschäpe etwa abgeschlossen? Welche Konsequenzen werden aus dem NSU-Skandal gezogen? Welche Bedeutung hat dieser Prozess für die Gesellschaft? Der berühmte hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer hatte einst gemahnt, dass Kenntnis der Fakten nicht genüge, »nötig ist auch der Versuch ihrer Deutung, ohne die keine Folgerung und keine Lehre gezogen werden können«.
Das Oberlandesgericht München scheint in die wenig komfortable Position geraten zu sein, eine solche für den NSU-Skandal vornehmen zu sollen. Der Anspruch lastet schwer auf dem Prozess.