Meinung

Standhaft bleiben!

Am 18. September wählt Berlin ein neues Abgeordnetenhaus. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) weigerte sich, am Montag einen Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD auszustrahlen, weil dieser volksverhetzend sei. Die Entscheidung des Senders ist richtig und lobenswert, denn der kurze Film stellt einen Zusammenhang her zwischen Menschen ausländischer Herkunft und der wachsenden Kriminalität in der Bundeshauptstadt. Anfang der Woche hat die NPD gegen die Weigerung des Senders geklagt. Bis zum Wochenende muss das Berliner Verwaltungsgericht entscheiden, ob der Spot den Straftatbestand der Volksverhetzung auch wirklich erfüllt.

Meinungsfreiheit Der Fall ist heikel, denn wie so oft bewegen sich die rechten Rattenfänger auch diesmal im Spannungsbereich zwischen Strafgesetzbuch und Meinungsfreiheit. Sie versuchen, Grenzen auszutesten und, wenn möglich, auszuweiten. Keine leichte Aufgabe für die Richter. Die wenigsten von ihnen haben ausländische Wurzeln. Deshalb gilt umso mehr: Sie müssen, wenn sie den Werbespot prüfen, willens sein, ein hohes Maß an Empathie aufzubringen, um sich in all jene hineinzuversetzen, die sich durch Darstellungen in diesem Film diskriminiert fühlen.

Jede Art von Fremdenhass, und sei er noch so subtil, hat in der Wahlwerbung, die ein öffentlich-rechtlicher Sender zeigt, nichts zu suchen. Sollte das Verwaltungsgericht den RBB zum Ausstrahlen des NPD-Spots verpflichten, sei dem Sender empfohlen, standhaft zu bleiben und Mut zu beweisen.

Nahost

Was bedeutet die Einigung zwischen Israel und der Hisbollah?

Die Hintergründe des Abkommens im Überblick

von Johannes Sadek  26.11.2024

Bürokratie

Begehrter Pass

Seit dem 7. Oktober beantragen immer mehr Israelis die deutsche Staatsbürgerschaft. Eliyahu Raful bietet ihnen Hilfe an

von Pascal Beck  26.11.2024

Soziale Medien

Höcke verbreitet antisemitische Nazi-Karikatur

Laut »Welt« teilte der AfD-Politiker eine Zeichnung aus einer SS-Zeitschrift

 26.11.2024

Berlin

Massive Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz israelischer Basketballer und Fans

Es gilt ein Demonstrationsverbot

von Imanuel Marcus  26.11.2024

Debatte

Baerbock zu Netanjahu-Haftbefehl: Niemand steht über dem Gesetz 

An dem Haftbefehl gegen Israels Premierminister gibt es massive Kritik. Für Außenministerin Baerbock indes ist klar, wie Deutschland im Falle einer Einreise von Netanjahu reagieren sollte

 25.11.2024

Meinung

Wie rechtfertigt ihr euer Schweigen?

Am Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen erwähnen die meisten feministischen Organisationen die Jüdinnen in Hamas-Geiselhaft mit keinem Wort. Ein Kommentar von Sharon Adler

von Sharon Adler  25.11.2024

Meinung

Der Rubikon ist längst überschritten

Eine »globale Intifida« breitet sich auch im Westen aus. Es wäre an der Zeit, dass Regierungen klare rote Linien einziehen

von Jacques Abramowicz  25.11.2024

Meinung

Slowik muss sich an Golda Meir ein Vorbild nehmen

Die Polizeipräsidentin hat Juden zur Vorsicht vor arabischstämmigen Menschen gemahnt. Das ist das falsche Signal

von Sigmount A. Königsberg  25.11.2024

Karlsruhe

Bundesanwaltschaft klagt mutmaßliche Hamas-Mitglieder an

Vorwurf der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

 25.11.2024