Am 18. September wählt Berlin ein neues Abgeordnetenhaus. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) weigerte sich, am Montag einen Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD auszustrahlen, weil dieser volksverhetzend sei. Die Entscheidung des Senders ist richtig und lobenswert, denn der kurze Film stellt einen Zusammenhang her zwischen Menschen ausländischer Herkunft und der wachsenden Kriminalität in der Bundeshauptstadt. Anfang der Woche hat die NPD gegen die Weigerung des Senders geklagt. Bis zum Wochenende muss das Berliner Verwaltungsgericht entscheiden, ob der Spot den Straftatbestand der Volksverhetzung auch wirklich erfüllt.
Meinungsfreiheit Der Fall ist heikel, denn wie so oft bewegen sich die rechten Rattenfänger auch diesmal im Spannungsbereich zwischen Strafgesetzbuch und Meinungsfreiheit. Sie versuchen, Grenzen auszutesten und, wenn möglich, auszuweiten. Keine leichte Aufgabe für die Richter. Die wenigsten von ihnen haben ausländische Wurzeln. Deshalb gilt umso mehr: Sie müssen, wenn sie den Werbespot prüfen, willens sein, ein hohes Maß an Empathie aufzubringen, um sich in all jene hineinzuversetzen, die sich durch Darstellungen in diesem Film diskriminiert fühlen.
Jede Art von Fremdenhass, und sei er noch so subtil, hat in der Wahlwerbung, die ein öffentlich-rechtlicher Sender zeigt, nichts zu suchen. Sollte das Verwaltungsgericht den RBB zum Ausstrahlen des NPD-Spots verpflichten, sei dem Sender empfohlen, standhaft zu bleiben und Mut zu beweisen.