Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat nach der Außervollzugsetzung des Haftbefehls gegen den AfD-Politiker Daniel Halemba noch nicht entschieden, ob sie gegen den Beschluss des Amtsgerichts Beschwerde einlegen wird. Das sagte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach am Dienstag. »Wir nehmen uns dafür wahrscheinlich ein paar Tage Zeit.«
Sollte sie sich noch dafür entscheiden, müsse sich das Amtsgericht Würzburg erneut mit der Sache befassen und prüfen, ob der 22-Jährige in Untersuchungshaft genommen werden soll. Bleibt das Gericht bei seiner Entscheidung vom Montag, würde der Fall vom Landgericht Würzburg geprüft, wie ein Landgerichtssprecher erläuterte.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt gegen Halemba wegen Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Der Student, der zuletzt in einem Verbindungshaus der Burschenschaft Teutonia Prag in Würzburg wohnte, weist die Vorwürfe zurück. Er war am Montag im Raum Stuttgart nach tagelanger Suche festgenommen worden.
Allerdings kam er nicht in Untersuchungshaft. Vielmehr setzte das Amtsgericht den Haftbefehl außer Vollzug, unter anderem gegen Meldeauflagen und ein Kontaktverbot zu weiteren Beschuldigten in der Sache. Nach Auffassung des Gerichts könne der Flucht- und Verdunkelungsgefahr durch Auflagen hinreichend begegnet werden, teilte ein Amtsgerichtssprecher am Dienstag mit. Halemba ist der jüngste Abgeordnete, der im neu gewählten Landtag in München sitzt. An der Sitzung im Maximilianeum in München, bei der Markus Söder zum Ministerpräsidenten wiedergewählt wurde, nahm Halemba am Dienstag teil.
Unterdessen teilte die Staatsanwaltschaft Würzburg ebenfalls am Dienstag in einer Pressemitteilung mit, dass gegen den Politiker sowie gegen weitere Personen wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ermittelt werde. Im Mittelpunkt stünden dabei Vorkommnisse im Verbindungshaus.
DEVOTIONALIEN Nach einer Hausdurchsuchung Mitte September habe sich der Verdacht gegen den Beschuldigten erhärtet, so die Mitteilung der Staatsanwaltschaft. So sei ein im Verbindungshaus ausliegendes Gästebuch beschlagnahmt worden, in dem ein Eintrag mit dem Nazi-Slogan »Sieg Heil« offenbar mit Halembas Namenszug unterzeichnet wurde.
In dem von ihm bewohnten Zimmer habe man zudem »an prominenter Stelle« den Ausdruck eines mit einer sogenannten Doppelsigrune versehenen Befehls von SS-Reichsführer Heinrich Himmler aus dem Jahr 1939 aufgefunden. In anderen Räumen des Hauses der Burschenschaft seien NS-Devotionalien und antisemitische Schriften gefunden worden. Desweiteren wurden Schlagringe und -stöcke, eine Machete, ein Einhandmesser und eine Schreckschusswaffe konfisziert. Die Auswertung sichergestellter Datenträger und Mobiltelefone dauere noch an, so die Ermittler.
Im Verlauf der Ermittlungen sei »der dringende Verdacht« entstanden, dass der Beschuldigte und andere Mitglieder der Studentenverbindung einen weiteren Mann massiv eingeschüchtert hätten. Daher habe man Haftbefehl gegen den 22-Jährigen wegen Verdunkelungsgefahr beantragt, so die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen dauerten noch an. Die Behörde wies darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte.
Halemba sprach in einem von seinem Rechtsanwalt auf X veröffentlichten von einer Kampagne gegen ihn und die AfD und sagte, der Haftbefehl sei »völlig willkürlich« gewesen. »Unser Volk wird dieses Schauspiel durchschauen und schon bald den notwendigen Machtwechsel in der Politik herbeiführen«, sagte Halemba. dpa/mth