Die Staatsanwaltschaft hat einen 35-jährigen Mann angeklagt, der in der Nähe der Synagoge in Chemnitz den verbotenen Hitlergruß gezeigt haben soll. Die Tat habe sich am 11. Oktober ereignet, teilte die Staatsanwaltschaft Chemnitz am Montag mit. Zu diesem Zeitpunkt fand vor der Chemnitzer Synagoge anlässlich des Terroranschlages von Halle am 9. Oktober eine Gedenkveranstaltung statt. Sie stand unter dem Motto »Aufstehen gegen Rassismus«.
GEDENKVERANSTALTUNG Dem Angeschuldigten werde zur Last gelegt, in der Straßenbahn in Höhe der Chemnitzer Synagoge den rechten Arm zum Hitlergruß erhoben zu haben. Ihm werde das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Dass der gezeigte Hitlergruß für eine Vielzahl von Fahrgästen und Teilnehmern der Gedenkveranstaltung wahrnehmbar gewesen sei, habe der Chemnitzer Angeschuldigte hierbei billigend in Kauf genommen.
Bei dem antisemitisch und rechtsextremistisch motivierten Anschlag am 9. Oktober in Halle waren eine 40-jährige Frau und ein 20-jähriger Mann erschossen worden. Auf der Flucht verletzte der Täter zwei weitere Menschen schwer. Zuvor hatte der schwer bewaffnete Mann vergeblich versucht, in die Synagoge der Stadt einzudringen. Zum höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur hatten sich dort zu diesem Zeitpunkt mehr als 50 Beter versammelt. epd