Vor dem Landgericht Ellwangen wurde gegen den 93-jährigen Hans Lipschis, der als SS-Mann in Auschwitz eingesetzt war, Anklage erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen vor. Schon als vor zwei Jahren gegen den früheren KZ-Wärter John Demjanjuk verhandelt wurde, war zu lesen, es sei der letzte NS-Verbrecherprozess. Ähnliches dürfte nun wieder behauptet werden, doch es ist heute so falsch, wie es bislang immer falsch war.
Die Zentrale Stelle in Ludwigsburg, die NS-Verbrechern nachspürt und die Akten für die Staatsanwaltschaften vorbereitet, hat gerade Vorermittlungen in 30 Fällen abgeschlossen; auch da wird es vermutlich zu einigen Prozessen kommen. Und auch das sind nicht die viel zu oft beschworenen »letzten Fälle«, sondern schlicht die, die am einfachsten zu recherchieren waren: Da, wo die Listen der KZ-Aufseher noch vollständig existieren, konnte schnell ermittelt werden.
Täter Und erst jüngst wurden andere Dokumente, die auf Täternamen verweisen, ausgewertet. Es sind riesige Datenmengen, bei deren Bewältigung sich die Ermittler bloß daran orientieren können, wie sie am schnellsten und leichtesten zu Ergebnissen kommen. Egal, wo und wie man sich auch heute, im Jahr 2013, auf die Suche nach Tätern begibt: Man wird fündig. Auch im Fall Lipschis werden nur die Verbrechen zur Anklage kommen, bei denen die Anwesenheit des Angeklagten an der Todesrampe heute noch zweifelsfrei nachzuweisen ist, sodass es den Prozess nicht in die Länge zieht.
Dass diese und Tausende andere Anklagen schon viel früher hätten erfolgen müssen, ist richtig, aber kein Argument gegen die jetzt anstehenden Verfahren. Und wenn gesagt wird, dass ein Prozess gegen einen 93-Jährigen, dessen Anwälte vermutlich auf Gebrechlichkeit verweisen werden, wenig sinnvoll ist, mag das richtig sein: Eine langjährige Gefängnisstrafe ist nicht zu erwarten, eventuell stirbt der Angeklagte noch vor dem Urteil.
Und dennoch sind diese Prozesse notwendig. Kein Täter darf ruhig schlafen, sondern alle sollen jederzeit mit einer Anklage rechnen müssen. An ein Ende wird die Strafverfolgung so schnell nicht kommen. Die Monstrosität der Schoa zeigt sich ja auch darin, dass 68 Jahre nach dem Ende des NS-Systems noch mehr Täter frei herumlaufen, als selbst eine zur Strafverfolgung bereite Justiz verurteilen kann.