Der Bundestag will am kommenden Donnerstag, 19. Juli, auf einer Sondersitzung eine Resolution zum Thema Beschneidung beschließen. »Jüdisches und muslimisches Leben, Religion und Kultur müssen in Deutschland möglich sein. Dazu gehört die Beschneidung von Knaben«, sagte Volker Kauder zur Jüdischen Allgemeinen. Der CDU/ CSU-Fraktionsvorsitzende hat den parteienübergreifenden Beschluss initiiert. »Dafür muss so schnell wie möglich Rechtssicherheit geschaffen werden. Diese Botschaft soll der Bundestag durch eine Aufforderung an die Bundesregierung in der Sondersitzung zum Ausdruck bringen.«
Deutschland darf nicht das einzige Land sein, in dem Juden ihre Riten nicht ausüben dürfen, soll Bundeskanzlerin Angela Merkel im CDU-Bundesvorstand geäußert haben. »Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation«, so Merkel nach Informationen der Online-Ausgabe der »Financial Times Deutschland«.
Ähnlich äußerten sich der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel und die frühere Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) zu dem umstrittenen Urteil des Landgerichts Köln: »Es kann nicht sein, dass jahrtausendealte Traditionen von Millionen von Menschen auf diese Weise in Deutschland infrage gestellt werden.«
Taten »Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass sowohl die Bundesregierung als auch die Oppositionsparteien – mit der bemerkenswerten Ausnahme der Linkspartei – jetzt entschlossen sind, unserem Wunsch zu folgen«, sagt Dieter Graumann. Der Präsident des Zentralrats der Juden hatte Briefe an die Bundeskanzlerin, den Innenminister, die Justizministerin, an alle Ministerpräsidenten und Fraktionsvorsitzenden im Bundestag geschrieben und eindringlich an sie appelliert, eine überparteiliche Gesetzesinitiative zu ergreifen. »Den Ankündigungen müssen jetzt aber auch schnell Taten folgen. Es muss klar werden, dass Beschneidung in Deutschland legal bleibt und jüdisches – und muslimisches – Leben hier willkommen ist«, so Graumann.
Das von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geleitete Bundesjustizministerium prüft derzeit, ob die religiösen Riten durch ein Gesetz dauerhaft legalisiert bleiben können. Die Ministerin warnte aber im Bayerischen Rundfunk: »Man kann nicht einfach pauschal sagen: Jeder religiös motivierte Eingriff ist immer erlaubt.« Schließlich müsse eine Genitalverstümmelung bei Mädchen, auch wenn sie religiös begründet würde, verboten bleiben. Gleichzeitig wiederholte die FDP-Politikerin ihre Einschätzung, das Kölner Urteil sei singulär: »Man sollte nicht so tun, als hätte dieses Urteil weitgehende Bindungswirkung.«
Auf Kritik stieß der Vorschlag des CSU-Rechtspolitikers Thomas Silberhorn, die Beschneidung solle – wie die Abtreibung – verboten, aber straffrei bleiben. Der Generalsekretär der saarländischen CDU, Roland Theis, nannte das »abwegig und geschmacklos«, denn: »Das Signal an gläubige Juden, dass wir ihre Religionsausübung rechtlich wie die Tötung ungeborenen Lebens betrachten, darf so nicht stehen bleiben.«
Zustimmung findet das Kölner Urteil bislang beim rechtspolitischen Sprecher der Linkspartei, Raju Sharma: Es sei »im Kern eine zutreffende Güterabwägung«. Die Deutsche Kinderhilfe, eine kleinere Hilfsorganisation, warnte gar vor einem »Blankoscheck für religiös motivierte Kindesmisshandlungen«.