Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat sich nach der Abstimmung über das Zustrombegrenzungsgesetz mit mahnenden Worten an die demokratischen Akteure in der Bundesrepublik gewandt.
»Der Verlust des Willens zum Konsens der politischen und parlamentarischen Mitte in diesem Land beunruhigt mich zutiefst«, betonte Zentralratspräsident Josef Schuster. »Unabhängig davon, bin ich teilweise erschreckt über die Art der politischen Auseinandersetzung. Diffamierungen, Randale und Gewalt dürfen niemals an die Stelle des demokratischen Diskurses treten.«
Es stimmten 349 Abgeordnete gegen das Gesetz, 338 dafür, wie der Bundestag nach Auszählung der namentlichen Abstimmung mitteilte. 692 Stimmen wurden abgegeben.
Zwölf Mitglieder der Unionsfraktion gaben ihre Stimme nicht ab. Dazu gehörten Monika Grütters, Helge Braun, Annette Widmann-Mauz und Elisabeth Winkelmeier-Becker (alle CDU). Von der FDP gaben 16 Abgeordnete ihre Stimmen nicht ab, es gab in dieser Fraktion 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. CDU/CSU, FDP, AfD und BSW zusammen hätten eine Mehrheit gehabt.
Während der Debatte hatte es zwischenzeitlich so ausgesehen, als ob es doch noch eine Einigung von Union, SPD, Grünen und FDP geben könnte. Die FDP hatte vorgeschlagen, das Zustrombegrenzungsgesetz zurück an den Innenausschuss zu verweisen, um Zeit zu gewinnen.
Über mehrere Stunden verhandelten die Fraktionen; die Sitzung war unterbrochen. Zu einer Einigung kam es jedoch nicht: Die Union bestehe inhaltlich auf der Durchsetzung ihres Gesetzes ohne Abstriche. Das sei Verhandeln nach dem Motto »Friss und stirb« und Erpressung, kritisierte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich.
Vertreter von SPD und Grünen zeigten sich nach der Abstimmung erleichtert. Politiker aus ihren Reihen sowie aus der AfD sprachen von einer herben Niederlage der Union und einer Blamage für Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU). Merz selber betonte in einer ersten Reaktion, er sei mit sich selbst sehr im Reinen, dass »wir es wenigstens versucht haben, das schulden wir den Familien der Opfer«.
Der nun abgelehnte Gesetzentwurf sah vor, dass das Ziel einer Begrenzung der Zuwanderung für das Aufenthaltsrecht zur Maßgabe werden sollte. Auch sollte der Familiennachzug bei sogenannten subsidiär Schutzberechtigten bis auf weiteres beendet werden. Die Bundespolizei hätte mehr Befugnisse erhalten und etwa Haft und Gewahrsam beantragen können sollen, um Abschiebungen abzusichern. ja