Herr Doerfer, einer Ihrer Mandanten wehrt sich dagegen, von dem Publizisten Matthias Matussek Antisemit genannt zu werden. »Zeit«-Herausgeber Josef Joffe sagte einmal, es sei hierzulande schlimmer, Antisemit genannt zu werden, als einer zu sein. Passt das auf Ihren Fall?
Nein. Was dort bei Joffe unter anderem anklingt, ist die Nazikeulenkeule.
Was ist das denn?
Wenn man einen Antisemiten einen Antisemiten nennt, wehrt der sich ja gerne mit dem Vorwurf, man wolle ihn mit der Nazikeule schlagen. Sein Instrument zur Abwehr des Vorwurfs ist die Nazikeulenkeule, dieses vorwurfsvolle: »Du bist einer von denen, die gute Menschen wie mich Nazi nennen.«
Nun klagen Sie ja gerade gegen den Antisemitismusvorwurf. Schwingen Sie da nicht doch die Nazikeulenkeule?
Nein, da wurde ja keine unbequeme Wahrheit ausgesprochen. Matusseks Vorwurf war schlicht nicht zu begründen. Er hatte das ja auf Facebook getan, und da kann man ja genau nachvollziehen, wann er in welchem Zusammenhang was geschrieben hat. Dagegen muss man vorgehen, weil der Begriff Antisemitismus und der Vorwurf, jemand sei ein Antisemit, nicht seines Inhalts beraubt werden darf.
Warum hat Matussek denn den Vorwurf geäußert?
Ich habe lange darüber nachgedacht, meine Vermutung lautet: Er hat nach einem sehr beleidigenden Schimpfwort gesucht. Da er seinem Selbstverständnis gemäß nicht zur Fäkalsprache greifen will, hat er einen Begriff gewählt, der im bildungsbürgerlichen Milieu sofort als vernichtende Beleidigung begriffen wird.
»Sie Antisemit« ist dann sozusagen »Du Arschloch« für Gebildete?
Ja, so kann man es sagen. Und das darf man nicht zulassen! Denn der Begriff Antisemitismus hat ja eine inhaltliche Funktion. Er beschreibt den Hass auf Juden, dazu gibt es jede Menge soziologische Forschung. Das darf man nicht verunglimpfen.
Nun sind Sie mit Ihrem Mandanten ja vor Gericht gezogen. Geben Sie da nicht die Definition dessen, was und wer ein Antisemit ist, in die Hände der blinden Justitia?
Solche Bedenken sind berechtigt. Nun ist es im deutschen Recht vom Bundesgerichtshof vorgegeben, dass, wenn ein Gericht selbst nicht kompetent ist, es sich Sachverständigengutachten einholen muss.
Geschieht das?
Nein, und wie problematisch das ist, zeigt etwa der Fall Ditfurth–Elsässer, der gerade in München verhandelt wird.
Die Publizistin Jutta Ditfurth hat in einem Fernsehinterview den neurechten Publizisten Jürgen Elsässer einen »glühenden Antisemiten« genannt. Der klagt nun dagegen.
Ja, und hier trauen sich offensichtlich sowohl Landgericht als auch Oberlandesgericht selbst die Bestimmung zu, was Antisemitismus ist. Die haben einfach in den Fremdwörterduden und in die vorletzte Ausgabe des Brockhaus – nicht mal die aktuellste! – geschaut.
Ist denn jede Form von Antisemitismus justiziabel?
Zunächst einmal müsste man die Frage beantworten: Wie identifiziere ich denn Antisemitismus? Wenn jemand vom »Ostküstenkapital« redet, ist das eine Aussage, die erst einmal als antisemitisch dechiffriert werden muss.
Kann ein Gericht das?
Es gibt gute und praktikable Definitionen, was als Antisemitismus zu gelten hat, etwa in den USA von der Anti-Defamation League. Ansonsten gilt natürlich, was der amerikanische Richter Potter Stewart zur Pornografie gesagt hat: »I can’t define it but I know it when I see it«. Ich kann es nicht definieren, aber dass es ein Porno ist, weiß ich, wenn ich ihn sehe. Die Dechiffrierung gelingt nur im Gesamtzusammenhang.
Ist das wirklich so eindeutig?
Nein, das liegt daran, dass man auch fragen muss, wer denn den Diskurs eigentlich führt. Ist die Antisemitismusbestimmung exklusiv bei der Mehrheitsgesellschaft angesiedelt? Oder ist sie exklusiv bei den Betroffenen, den Juden? Oder irgendwo dazwischen? In diesen sehr wichtigen Metadiskurs sind Juden oft nicht integriert.
Das hat doch auch etwas mit den Sachverständigen zu tun, die Ihnen im Rechtssystem so wichtig sind.
Ja, und auch mit anderen Prozessen. Etwa wenn – was es neulich hier in Göttingen gab – geklärt werden soll, ob ein verdienter Professor der Universität an der Hochschule geehrt und von der Stadt als Ehrenbürger geführt werden soll, obwohl man von seiner Beteiligung an der Euthanasie-Ideologie der Nazis und seiner NSDAP-Mitgliedschaft weiß. Da müssen doch Verbände der Angehörigen von Euthanasieopfern gefragt werden! Und doch auch die jüdische Gemeinde! Aber die Universitäten ziehen sich dann gerne auf ihre angebliche Unabhängigkeit zurück.
Gibt es hier einen Unterschied, wie der Vorwurf des Antisemitismus verhandelt wird – im Vergleich etwa zu dem des Rassismus oder des Sexismus?
Ja, wenn es um Antisemitismus geht, wird schnell ohne Befragen der beleidigten Gruppe verhandelt, ohne die Juden. Denen wird manchmal gar Befangenheit unterstellt. Das kann man schon so sehen, als ob ohne Frauen über Sexismus geurteilt würde. Im Falle von Antisemitismus sind das dann solche Ad-hoc-Urteile, wie man sie von spontan ernannten Experten aus dem Fernsehen kennt, die keine Experten sind, aber einfach um ihre Meinung gebeten werden. So ahnungslos wird oft über Antisemitismus gesprochen.
Mit dem Rechtsanwalt und Mitglied im Vorstand der Jüdischen Gemeinde Göttingen sprach Martin Krauß.
Antisemitismus vor Gericht:
Rechtsanwalt Achim Doerfer vertritt einen Publizisten, der von dem »Welt«-Kolumnisten Mattias Matussek als Antisemit bezeichnet wurde. Am vergangenen Freitag gab das LG Hamburg dem Kläger weitgehend recht. In einem anderen Verfahren klagt der Publizist Jürgen Elsässer gegen die Journalistin Jutta Ditfurth, die ihn in einem TV-Interview einen »glühenden Antisemiten« genannt hatte. Ein Urteil des OLG München wird bald erwartet.