Der Zentralrat der Juden hat am Mittwoch die Zusammenfassung des vorläufigen Untersuchungsberichts der Kanzlei Gercke Wollschläger zu Vorwürfen des Machtmissbrauchs und der sexualisierten Belästigung am Abraham Geiger Kolleg (AGK) veröffentlicht. Es geht um etwaiges Fehlverhalten von Rabbiner Professor Walter Homolka und dessen Ehemann gegenüber Studierenden und Angehörigen verschiedener jüdischer Einrichtungen.
Beide bestreiten die Vorwürfe und verweisen insbesondere auf fehlende hinreichende Beweistatsachen. Der Ehemann macht darüber hinaus geltend, dass die Vorwürfe seine Intimsphäre beträfen und schon deshalb kein berechtigtes Interesse bestünde, darüber zu berichten. Er habe niemals »wichtige Positionen in der jüdischen Glaubens-, Publizistik- und Lehrgemeinschaft« innegehabt.
Die Kölner Strafrechtsexperten beschreiben in ihrer Auswertung Fehlverhalten von Homolka […]. In mehreren Fällen liege Machtmissbrauch und Diskriminierung vor. In Bezug auf den Ehemann von Rabbiner Homolka soll in zwei Fällen der Anfangsverdacht einer Straftat (Verbreitung pornografischer Inhalte) bestehen.
Im Rahmen der Untersuchung seien insgesamt 79 Interviews mit 73 Personen geführt worden. Darüber hinaus hätten mehrere Personen schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Betroffene konnten sich telefonisch über eine Hotline oder per Mail an die Kanzlei wenden. Zunächst waren das Abraham Geiger Kolleg, die Leo Baeck Foundation, das Zacharias Frankel College, das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES) und die Union progressiver Juden (UpJ) im Blick. Im September sei der Untersuchungsauftrag auch auf die School of Jewish Theology erweitert worden.
Ämter Im Ergebnis wurde festgestellt, dass sich Homolka durch eine Häufung von zum Teil inkompatiblen Ämtern eine einflussreiche Position verschafft habe, die ihn in die Lage versetzte, Geschicke anderer zu steuern und zu kontrollieren. Er habe durch die Ämter in den verschiedenen Institutionen faktisch nahezu alle Bereiche des liberal-jüdischen Lebens abgedeckt.
Bei der Untersuchung habe sich gezeigt, dass das liberale Judentum in Deutschland und insbesondere die Studierenden in den Einrichtungen einen sehr überschaubaren Personenkreis umfassen. Anonymität unter den einzelnen Personen sei kaum möglich, weder im beruflichen noch im privaten Lebensbereich. Auch habe zwischen den Studierenden und den Lehrpersonen überwiegend ein eher informeller Umgang geherrscht, was teilweise zu einer fehlenden professionellen Distanz geführt habe.
Es fehlten wesentliche Compliance-Strukturen, heißt es in dem Bericht, existierende Strukturen seien zum Teil ineffektiv. Dies habe den nötigen Raum für das Fehlverhalten Homolkas geschaffen, da willkürliche Entscheidungen und Einflussnahmen zum Teil weder erkannt noch verhindert worden seien. Erst recht habe er nicht mit Konsequenzen rechnen müssen. So habe ein Netz von Abhängigkeiten und eine Kultur der Angst geschaffen werden können.
Zentralrat Der Präsident des Zentralrats, Josef Schuster, erklärte dazu: »Das in der Zusammenfassung dargestellte persönliche Fehlverhalten von Rabbiner Homolka, die von ihm angehäuften Ämter und die Schaffung von Abhängigkeiten haben im Zusammenspiel mit strukturellen Ursachen ein Umfeld geschaffen, das den hohen moralischen und ethischen Standards einer Rabbinerausbildung nicht gerecht wird.« Für Schuster ist klar: »Ein Verbleib von Professor Homolka in seinen bisherigen Ämtern ist mit diesem Ergebnis nicht mehr denkbar.«
»Ein Verbleib von Professor Homolka in seinen bisherigen Ämtern ist mit diesem Ergebnis nicht mehr denkbar.«
Zentralratspräsident Josef Schuster
In einer Mitteilung von Homolkas Anwalt David Geßner hieß es am Dienstag hingegen: »Schwerwiegende Vorwürfe gegen Rabbiner Homolka stellen sich als haltlos heraus.« Es liege der Verdacht einer Vorverurteilung nahe. Im Rahmen des Prüfungsauftrags sei seinem Mandanten ein Fragenkatalog mit den Vorwürfen übersandt worden. Eine Stellungnahme sei daraufhin am Sonntag mit dem dringenden Hinweis übermittelt worden, dass ein Untersuchungsergebnis diese zwingend zu berücksichtigen habe und die mitgeteilten Vorwürfe keinesfalls in einem Untersuchungsbericht Berücksichtigung finden dürften, »da es an jeglichen Beweistatsachen fehlt«.
Der Zentralrat der Juden erklärte daraufhin, Homolka habe sich über Monate einer ernsthaften Mitwirkung an der unabhängigen Untersuchung der Kanzlei Gercke Wollschläger verweigert. Diese »Verzögerungstaktik« sei der wesentliche Grund dafür, dass die Kanzlei den endgültigen und ausführlichen Bericht der Untersuchung nicht bis Jahresende werde fertigstellen können. Im Sinne der Betroffenen sieht sich der Zentralrat der Juden in der Pflicht, seine ursprüngliche Zusage einer Veröffentlichung der Ergebnisse noch in diesem Jahr einzuhalten. »Der Mut der zahlreichen Betroffenen darf nicht der Verzögerungstaktik von Homolka zum Opfer fallen.«
Universität Das gesamte Verfahren zieht sich bereits seit sieben Monaten hin: Im Mai waren die Vorwürfe gegen Homolka, den Gründer, Geschäftsführer und Rektor des Geiger-Kollegs und zugleich Professor an der Universität Potsdam, bekannt geworden. Zu dem Zeitpunkt hatte die Universität bereits eine Untersuchungskommission zur Aufarbeitung der Vorgänge eingesetzt. Der Bericht des Gremiums wurde Ende Oktober veröffentlicht. Er kam zu dem vorläufigen Ergebnis, dass sich »die Vorwürfe des Machtmissbrauchs durch Ämterhäufung, durch Schaffung problematischer Studien- und Arbeitsverhältnisse, durch Karriereeingriffe« gegen Homolka bestätigt hätten.
In der Wochenzeitung »Die Zeit« hatte Homolka in einem Interview Stellung zu dem Fall genommen und einen angeblichen Rufmord, die Skandalisierung seiner Person sowie eine »Attacke konservativer Kreise auf das liberale Judentum« beklagt.
Ähnlich sollen Teilnehmer eines Treffens der Union progressiver Juden kürzlich von einem gezielten Angriff auf den Rabbiner und dem Versuch der Schwächung des liberalen Judentums gesprochen haben. Allerdings ist diese Sichtweise auch verbandsintern umstritten. Seit Längerem ist bekannt, dass sich verschiedene Mitgliedsgemeinden der UpJ von Homolka abgewandt haben und seinen Rückzug fordern.
Homolka selbst äußerte unterdessen die Vermutung, der Zentralrat wolle mit der Veröffentlichung die Wahlen zum Vorstand der UpJ am kommenden Sonntag massiv beeinflussen. In einem Schreiben an die Vorstände von Mitgliedsgemeinden ließ er wissen, dass er von einer neutralen Untersuchung nach rechtsstaatlichen Standards nicht mehr ausgehe. Er mache nunmehr den Weg frei und verzichte auf seine Kandidatur.
Stiftung Am Montag informierte das AGK darüber, dass eine neue Ausbildungsstiftung Trägerin der liberalen Rabbinerausbildung in Potsdam werden soll. Homolka wird dabei mit den Worten zitiert, er begrüße die neue Struktur und mache den Weg frei für eine Umgestaltung: »Ich sehe meinen künftigen Tätigkeitsschwerpunkt in der wissenschaftlichen Forschung und als Professor der Universität Potsdam.« Der Stiftung werde er nicht angehören.
Für den Zentralrat steht fest, so Präsident Schuster, dass die Ausbildung liberaler und konservativer Rabbiner für die jüdischen Gemeinden in Deutschland nachhaltig abgesichert werden muss: »Wir brauchen rasch einen klaren Schnitt zu der bisherigen Struktur und einen umfassenden Neuanfang.« Der vorliegende Vorschlag zur Gründung einer Ausbildungsstiftung stehe in seiner Undurchsichtigkeit in Kontinuität zu der bisherigen Struktur »und ist damit nicht geeignet, das Problem in den Griff zu bekommen«.
Dem Zentralrat gehe es vor allem um die Studierenden und Beschäftigten am Kolleg, unterstrich Schuster. »Sie müssen geschützt und die Zukunft der Forschung und Lehre muss gesichert werden. Bis das AGK strukturell ›neu aufgestellt‹ ist, soll die Ausbildung in der bisherigen Form weitergeführt werden, um die Kontinuität der Rabbinerausbildung in Deutschland sicherzustellen.«
ministerien Unterdessen erklärten der Zentralrat, das Bundesinnenministerium und das Brandenburger Wissenschaftsministerium in einer gemeinsamen Erklärung am Mittwoch, dass sie die Ergebnisse der Untersuchung »mit großem Befremden angesichts der geschilderten Vorgänge und Strukturen« zur Kenntnis nehmen. »Aus unserer Sicht gibt es keinen Anlass, die Sachverhaltsdarstellung in Zweifel zu ziehen«, heißt es.
Zudem betonen sie als Zuwendungsgeber des Abraham Geiger Kollegs, dass es auch in Zukunft eine liberale wie konservative Rabbinerausbildung in Potsdam geben soll, die eng mit der dortigen Universität kooperiert.
Vor dem Hintergrund der zutage getretenen Missstände müsse es rasch einen klaren Schnitt zu der bisherigen Struktur und einen umfassenden Neuanfang geben. »Die Vorschläge, die bislang am Abraham Geiger Kolleg erarbeitet wurden, entsprechen diesem Erfordernis nicht.« Der Neuanfang dürfe und werde nicht zulasten der Studierenden und Beschäftigten am Abraham Geiger Kolleg gehen, die für die Missstände nicht verantwortlich sind.
Hinweis: Bezogen auf den Ehemann von Walter Homolka hat die Staatsanwaltschaft Berlin bezogen auf einen Fall das Ermittlungsverfahren nach § 153 StPO eingestellt. In dem anderen Fall steht einer Strafverfolgung ein Verfolgungshindernis entgegen.