Die Justizministerkonferenz will prüfen, wie Juden in Deutschland besser vor antisemitischen Anfeindungen geschützt werden können. Auch die Strafbarkeit bestimmter Äußerungen zu Israel soll unter die Lupe genommen werden, heißt es in einem Beschluss, wie am Freitag aus Teilnehmerkreisen zu erfahren war.
Der zu der Konferenz als Gast eingeladene Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, begrüßte die Initiative der Justizministerinnen und Justizminister der Länder grundsätzlich, übte jedoch auch Kritik.
»Die Resolution der Justizministerkonferenz zum Schutz jüdischen Lebens ist ein wichtiges Bekenntnis«, betonte Schuster. »Ich hätte jedoch darüber hinaus einen klaren Prüfauftrag zur Einführung des Strafrechtsbestandes der Leugnung des Existenzrechts Israels erwartet. Es ist offensichtlich, dass es hier eine Schutzlücke gibt, die geschlossen werden muss. ›Nie wieder ist jetzt‹ und nicht erst irgendwann.«
Sympathiewerbung für Terror
Der israelische Botschafter, Ron Prosor, sagte, die Meinungsfreiheit sei ein wichtiges Gut. Doch wenn Molotow-Cocktails auf Synagogen geworfen und Davidsterne auf von Juden bewohnte Häuser geschmiert würden, sei das »eine rote Linie, die man überquert hat«.
Anlass des Vorstoßes der Justizminister waren antisemitische Vorfälle nach dem Terroranschlag der palästinensischen Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hatte sich vor der Konferenz dafür ausgesprochen, auch sogenannte Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen unter Strafe zu stellen. Einen entsprechenden Vorschlag der Union hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Oktober bereits mit der Begründung zurückgewiesen, das Verbrennen israelischer Flaggen, Spendensammlungen für die Hamas und die »Billigung von Straftaten« könnten jetzt schon bestraft werden.
Keine Verfassungsfeinde als Gutachter
Wichtiger als das Schließen vermeintlicher Strafbarkeitslücken sei es, dass sich die Polizei bei Protesten nicht vorwiegend darauf konzentriere zu deeskalieren, sondern sich auch um die Beweissicherung und die Ermittlung von Tatverdächtigen kümmere.
Die Strafbarkeit von Sympathiewerbung für Terrorgruppen war 2002 abgeschafft worden. Ziel der Änderung war es damals, eine klare Regelung zu formulieren, die sich auf Fälle beschränkt, in denen auch unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit ein Strafbarkeitsbedürfnis besteht.
Berlin hat derzeit den Vorsitz der Justizministerkonferenz. Weitere Themen der Runde waren am Freitag unter anderem die Verhinderung von Verfassungsfeinden als Sachverständige oder Gutachter bei Gericht sowie der Schutz von Kindern vor der Veröffentlichung von Fotos in sozialen Netzwerken durch ihre Eltern. dpa/ja