Bundeskanzler Olaf Scholz sieht einen möglichen Ansatz für die von Israel geforderte Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation. Es gebe ein Urteil zu der Frage der Aktivitäten dieser Organisation, erklärte Scholz am Mittwochabend am Rande des EU-Gipfels.
Dies könnte ein Ausgangspunkt für die Listung der Revolutionsgarden sein. Eine juristische Prüfung in der EU zu dem Thema laufe derzeit.
Eine Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation wird von Israel bereits seit langem gefordert, nach dem iranischen Angriff vom Wochenende war dies noch einmal bekräftigt worden.
In der Vergangenheit hatte die EU immer betont, eine Terror-Listung der Garden sei derzeit rechtlich nicht möglich, weil es dafür eine nationale Gerichtsentscheidung oder Verbotsverfügung einer Verwaltungsbehörde brauche.
Im vergangenen Dezember hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf aber ein Urteil wegen eines versuchten Anschlags auf eine Synagoge in Bochum gefällt, auf das sich Scholz nun wohl bezogen hat. Damals war ein Deutsch-Iraner wegen Verabredens einer schweren Brandstiftung und versuchter Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden (Aktenzeichen III-6 StS 1/23).
Scholz machte in seinen Ausführungen deutlich, dass die Einstufung ohnehin nur ein symbolischer Schritt wäre. Sanktionen gegen die Revolutionsgarden gebe es bereits, sagte er. Die Einstufung wäre »gewissermaßen dreifach genäht«.
Die Revolutionsgarden sind Irans Elitestreitkräfte, die die Staatsideologie schützen und vor allem einen Putsch verhindern sollen. Sie führten nach iranischen Angaben auch den Angriff auf Israel vom Wochenende aus, bei dem Hunderte Raketen und Drohnen zum Einsatz kamen.