Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt, fand am vorigen Dienstag im Bundesjustizministerium die Anhörung zur Knabenbeschneidung statt. Nach der Sitzung des Deutschen Ethikrates mit ihren verschiedenen Interpretationen und Zuspitzungen in den Medien befassten sich weitere Experten damit, wie die geforderte Rechtssicherheit für religiös motivierte Beschneidungen juristisch hergestellt werden kann. Es scheint sich nun eine allgemeine Regelung der medizinisch nicht indizierten Knabenbeschneidung abzuzeichnen.
Im Bundesjustizministerium wird gegenwärtig daran gearbeitet, sie in konkrete Form zu gießen: Nahe läge es, die Bestimmungen über den Umfang des elterlichen Sorgerechts im Bürgerlichen Gesetzbuch durch einen entsprechenden Absatz zu ergänzen. Damit würden, im Unterschied zu der ebenfalls erwogenen Regelung im Gesetz über die religiöse Kindererziehung, nicht nur religiös motivierte Beschneidungen von der gesetzlichen Klarstellung erfasst, sondern auch solche, die die Eltern aus hygienischen, prophylaktischen oder ästhetischen Gründen vornehmen lassen möchten.
formulierung Der Vorteil einer umfassenden Vorschrift wäre, dass der Debatte ein Teil der Emotionalität genommen wäre. Das würde die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Gesetzesentwurfs erhöhen. Die Schwierigkeit liegt jedoch darin, eine Formulierung zu finden, die allen beteiligten Interessen gleichermaßen gerecht wird. So müsste, wie sich aus der Religionsfreiheit ergibt, die Brit Mila durch einen Mohel und in der traditionellen Form weiterhin erlaubt sein.
Bei einer nicht religiös motivierten Beschneidung sind hingegen keine Gründe ersichtlich, warum von der klassischen medizinischen Art der Knabenbeschneidung abgewichen werden sollte. Die Kunst und Herausforderung besteht deshalb bei einer allgemeinen Regelung darin, die entsprechende Vorschrift so zu formulieren, dass sie allen Konstellationen gerecht wird.
Die derzeitigen Erwägungen des Bundesjustizministeriums gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Allerdings ist Rechtssicherheit erst mit der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag erreicht. Der politische Prozess sollte deshalb weiter aufmerksam und kritisch begleitet werden.
Die Autorin ist Verfassungsrechtlerin an der Universität Trier.