Der Anwalt des Angreifers des jüdischen Studenten Lahav Shapira hat gegen das Gerichtsurteil vom 17. März Rechtsmittel eingelegt. Diese seien fristgemäß eingegangen und noch unbestimmt, sagte die Sprecherin der Berliner Strafgerichte, Lisa Jani, am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Unbestimmt bedeute, dass sich die Verteidigung noch nicht auf Revision oder Berufung festgelegt hat. Zuerst hatte »Welt«-Online darüber berichtet.
Der 24-jährige Mustafa El-H. A. war vor knapp zwei Wochen vom Amtsgericht Tiergarten zu drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Er hatte den 32-jährigen Shapira im Februar 2024 nach einem Wortgefecht vor einer Bar in Berlin-Mitte ins Gesicht geschlagen und getreten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er aus antisemitischen Gründen handelte. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und vier Monate Haft gefordert, Verteidiger Ehssan Khazaeli eine Bewährungsstrafe.
Welches Rechtsmittel eingelegt wird, müsse erst nach Zustellung des schriftlichen Urteils angegeben werden, erklärte Jani. Bei einer Berufung würde ein zweiter Tatsachenprozess erfolgen, bei dem auch Zeugen erneut verhört werden. Im Falle einer Revision wird das erste Urteil lediglich auf Rechtsfehler überprüft. El-H. A. hatte die Tat gestanden, das antisemitische Motiv aber bestritten. epd