Wer heute Akupunkturnadeln setzt, mit der Moxa-Therapie nach traditioneller chinesischer Medizin Beschwerden behandelt oder Erkrankungen mit homöopathischen Globuli zu Leibe rückt, praktiziert dies – mehr als 75 Jahre nach Ende der Nazi-Diktatur – noch mit dem rechtlichen Segen des »Reichsinnenministeriums« und auf Grundlage des »Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung«.
Das kurz nur »HeilprG« genannte Gesetz über die »Berechtigung zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung« wurde am 17. Februar 1939 erlassen. Unterzeichnet hat es der damalige »Reichsminister des Innern«, der NS-Politiker Wilhelm Frick, der später in den Nürnberger Prozessen zum Tode verurteilt und am 16. Oktober 1946 hingerichtet wurde. Betroffen sind wohl insgesamt noch immer mindestens 28 Rechtsvorschriften und Gesetze, schätzt Felix Klein, Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus.
rechtsnorm Andere Beispiele für heute noch gültige gesetzliche Vorschriften aus der NS-Zeit sind die Spielbankverordnung, das Rennwett- und Lotteriegesetz, die Bekanntmachung zum Warenzeichengesetz über amtliche Prüf- und Gewährzeichen, die während der NS-Zeit Gesetzeskraft erlangten. »Das ist unerträglich«, findet der Jurist Felix Klein. »Das muss geändert werden!« Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung will nicht mehr hinnehmen, dass Gesetze und Verordnungen noch immer mit der Unterschrift von Kriegsverbrechern Rechtsnorm setzen.
Aufgrund von Kleins Initiative wurde eines der Gesetze inzwischen durch das Bundesinnenministerium modifiziert. Das sogenannte Namensänderungsgesetz, das Juden zur Stigmatisierung zwang, im Dritten Reich den Zusatz »Sara« oder »Israel« im Namen zu tragen, wurde inzwischen per Gesetz (BGBl. I S. 322) vom 9. März dieses Jahres geändert. »Es hatte einen ganz deutlichen antisemitischen Hintergrund und in der Entrechtung und Ausgrenzung von Juden während der Nazi-Diktatur einen entscheidenden Stellenwert«, sagt Felix Klein.
Beispiele für heute noch gültige gesetzliche Vorschriften aus der NS-Zeit sind die Spielbankverordnung, das Rennwett- und Lotteriegesetz und das Heilpraktikergesetz.
Er sieht zwei Möglichkeiten, den Schatten der NS-Gesetzgebung abzustreifen: Jedes der entsprechenden Gesetze könnte durch ein reguläres Gesetzgebungsverfahren mit Beratung in Bundestag und Bundesrat entsprechend geändert werden. Ein aufwendiges Verfahren, wie Klein einräumt. »Aber es wäre ein Zeichen der Emanzipation und Befreiung von NS-Unrecht.« Der andere Weg könnte die Änderung der betreffenden Rechtsvorschriften durch ein sogenanntes Artikelgesetz sein. Damit könnten gleichzeitig mehrere Regelungen verändert oder »bereinigt« werden.
Die Klein-Initiative findet bei den Bundestagsfraktionen der Linken, der Grünen, der Liberalen und den Koalitionspartnern CDU/CSU und SPD parlamentarische Unterstützung. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion Die Linke, Jan Korte, sagt die Unterstützung seiner Frak-tion zu. »Ob dies dann letztlich zusammen in einem Artikelgesetz oder einzeln passiert, ist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass es endlich geändert wird«, so Korte. Die Sprecherin für Rechtspolitik der Grünen, Katja Keul, lässt über eine Mitarbeiterin ausrichten, »dass auch ihre Fraktion die Initiative von Felix Klein unterstützt«.
LEGISLATURPERIODE Benjamin Strasser, der religionspolitische Sprecher und Antisemitismusbeauftragte der FDP-Bundestagsfraktion, fordert von der Bundesregierung, die Änderungen »noch in der zu Ende gehenden Legislaturperiode« durch die Vorlage einer entsprechenden Gesetzesinitiative voranzubringen. »Gerade im Jubiläumsjahr von 1700 Jahren jüdischen Lebens in Deutschland wäre es ein wichtiges Signal, die sprachlichen Relikte der dunkelsten Epoche unseres Landes aus den Gesetzestexten zu tilgen«, sagt Strasser.
Auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, hält »es für richtig, dass mit einem Gesetz alle systematisch vom Deutschen Reich übernommenen Gesetze und Verordnungen bereinigt werden« und »durch heutige Amtsbezeichnungen« ersetzt werden. »Die Befreiung der Gesetzgebung von den Resten und Schatten des Antisemitismus ist ein wichtiges Zeichen für unsere heutige Demokratie und unseren Rechtsstaat«, sagt Frei.
Helge Lindh, SPD-Mitglied des Innenausschusses des Bundestages, fordert unverzüglich »eine Bestandsaufnahme über den Gesamtbestand an Resten von NS-Unrecht und NS-Sprache im heutigen Recht«, denn es gebe Gesetze und Verordnungen, die lediglich »sprachlich bereinigt werden müssen, und solche, deren ideologischer Ursprung in der NS-Zeit zu suchen ist«. Erstere könnten »am besten im Rahmen eines Artikelgesetzes reformiert werden.
Unterstützung gibt es aus fast allen Bundestagsfraktionen.
Dieses Verfahren erlaubt eine schnelle und vollumfängliche Lösung«. Bei Gesetzen wie dem Mordparagrafen, deren inhaltlicher Ursprung in der NS-Ideologie liege, »brauchen wir eine kritische juristische und historische Auseinandersetzung, um die Reste des nationalsozialistischen Gedankenguts aus der bundesdeutschen Gesetzgebung zu verbannen«, betont Helge Lindh.
AUSBILDUNG Klein und seine parlamentarischen Mitstreiter treffen auch im Bundesjustizministerium mit ihrer Forderung auf offene Ohren. »Die historische Verantwortung für das Unrecht des Nationalsozialismus ist uns eine bleibende Mahnung und Verpflichtung«, versichert Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) der Jüdischen Allgemeinen.
Ein großer Teil der noch bestehenden Vorschriften aus dem Nationalsozialismus sei durch die Rechtsbereinigungsgesetze, die seit 2006 erlassen worden sind, bereits angepasst. Weitere sollen folgen. Lambrecht will deshalb unter anderem künftig die »Auseinandersetzung mit dem Unrecht des Nationalsozialismus« in der juristischen Ausbildung »zu einem verpflichtenden Bestandteil der juristischen Ausbildung« machen. Eine entsprechende Änderung des Richtergesetzes habe sie »bereits auf den Weg gebracht«.