Eine Verschärfung des Versammlungsrechts nach bayerischem Vorbild hat Thüringens Jüdische Gemeinde gefordert. Es könne so nicht weitergehen, sagte der Landesvorsitzende Reinhard Schramm nach dem bereits vierten rechtsextremen Aufmarsch in Jena an einem historisch sensiblen Tag. »Wenn es bisher eine Glorifizierung der Führungspersönlichkeiten und damit auch des Nationalsozialismus war, ist es jetzt eine Verhöhnung unserer Opfer«, erklärte er am Mittwoch gegenüber dem MDR-Nachrichtenmagazin »Exakt«.
Am vergangenen Mittwoch, den 9. November, waren etwa 80 Rechtsradikale mit Fackeln durch die Ostthüringer Universitätsstadt gezogen. Ihnen stellten sich etwa 1500 Gegendemonstranten in den Weg. Ähnliche Aufmärsche gab es bereits zum Hitler-Geburtstag und zum Todestag von dessen Stellvertreter Heß.
DDR-Diktatur Thüringens Verwaltungsgerichte hatten die Verlegung der Demonstration durch die Stadt Jena auf den 8. November als faktisches Verbot zurückgewiesen. Sie bezogen sich in ihrer Entscheidung auch auf die Anmelder, die als Anlass für ihren Aufmarsch die Überwindung der DDR-Diktatur am 9. November 1989 angegeben hatten. Tatsächlich zielte die Demonstration dann aber eher auf die Reichspogromnacht vom 9. November 1938 ab.
Vorbild für eine Gesetzesverschärfung könnte laut Schramm das bayerische Landesrecht sein. Darin heißt es nach MDR-Angaben: Versammlungen können eingeschränkt oder verboten werden, wenn sie an einem Ort oder Datum stattfinden, die stark an die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft erinnern und damit die Würde der Opfer beeinträchtigen.
Auf Nachfrage des Senders habe das Verwaltungsgericht in Gera eingeräumt, dass es im Fall eines neuen Gesetzes dieses auch anwenden würde. Dazu führte Gerichtssprecher Bernd Amelung gegenüber »Exakt« aus: »Wenn das Gesetz käme, wäre das Gericht daran gebunden.« Inzwischen prüft auch das Innenministerium in Erfurt eine Änderung des Versammlungsrechts. epd