Der Prozess gegen einen früheren Wachmann des KZ Sachsenhausen soll am Donnerstag und Freitag in Brandenburg an der Havel fortgesetzt werden. Erwartet werden weitere Erläuterungen des historischen Sachverständigen Stefan Hördler über das Konzentrationslager und dessen SS-Personal. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 101-jährigen Angeklagten Beihilfe zum Mord in mindestens 3518 Fällen vor. (Az.: 11 Ks 4/21)
Am Freitag will auch der Vorsitzende des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, an dem Prozess teilnehmen. Am 17. und 18. Februar soll unter anderem die stellvertretende Leiterin der Gedenkstätte Sachsenhausen als Sachverständige angehört werden. An dem Verfahren sind auch 16 Nebenkläger beteiligt, darunter zehn Überlebende des KZ Sachsenhausen. Der Prozess hat Anfang Oktober begonnen. Bislang sind Verhandlungstage bis Ende März geplant.
Im KZ Sachsenhausen waren von 1936 bis 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende von ihnen wurden ermordet. Den Ermittlungen zufolge hat der Angeklagte in der Zeit zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 dort als SS-Wachmann gearbeitet.
Im Zuge der Ermittlungen wurden unter anderem Dokumente aus der Gedenkstätte Sachsenhausen, dem Bundesarchiv in Berlin und der Stasi-Unterlagenbehörde ausgewertet und drei KZ-Überlebende als Zeugen vernommen. Der in Litauen geborene S., der nach dem Zweiten Weltkrieg und nach russischer Kriegsgefangenschaft in der DDR gelebt hat, bestreitet bislang, Wachmann in Sachsenhausen gewesen zu sein. epd
Das Landgericht Neuruppin hat die Verhandlung unter anderem deshalb nach Brandenburg an der Havel verlegt, damit sie in der Nähe des Wohnortes des Angeklagten geführt werden kann. Der Mann ist laut Gutachter nur zwei bis drei Stunden am Tag verhandlungsfähig.